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Lindner kommt günstiger davon


München (dpa). Schlagersänger Patrick Lindner kommt im Berufungsprozess um Steuerhinterziehung weit günstiger weg als im ersten Verfahren. Das Landgericht München I verurteilte den 45-Jährigen gestern zu einer Geldstrafe von 150 000 Euro. Im Dezember 2003 war Lindner zur Zahlung von 432 000 Euro verurteilt worden.
Lindner soll dem Fiskus laut Anklage von 1993 bis 1996 etwa 166 000 Euro durch unzulässige Abschreibungen für seine Münchner Villa vorenthalten haben. In den Steuererklärungen hatte Lindner angegeben, sein Haus an seinen Manager Michael Link vermietet zu haben.
Nach Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts wohnte der Sänger aber mit seinem damaligen Lebensgefährten Link gemeinsam in dem Haus. Daher habe er die Kosten nicht steuersenkend geltend machen dürfen.

Artikel vom 03.11.2005