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Autokauf mit Hindernissen

Schnäppchenjagd im Ausland nicht unproblematisch

Vielfach wird suggeriert, dass man beim Kauf eines neuen Fahrzeugs jenseits deutscher Grenzen viel Geld sparen könne. Doch so einfach, wie es oft dargestellt wird, ist der Selbstimport aus dem europäischen Ausland nicht: der Aufwand ist erheblich, die rechtliche Situation schwierig und die bürokratischen Hürden hoch.

Dass es innerhalb der EU überhaupt zu Preisdifferenzen kommen kann, liegt zum einen an den unterschiedlichen Werksabgabepreisen der Hersteller in den einzelnen Ländern, zum anderen an den verschiedenen nationalen Steuern, zum Beispiel Luxus- oder Zulassungssteuern. Deutsche Autokäufer, die ein Auto aus dem Ausland importieren, müssen diese nationalen Steuern nicht im Kaufland entrichten, sondern zahlen den Nettopreis und müssen dann in Deutschland auf den Kaufpreis 16 Prozent Mehrwertsteuer an das Finanzamt entrichten.
Um sicher zu gehen, dass das Wunschmodell wirklich im Ausland so viel preiswerter zu haben ist, muss man die Ausstattungsmerkmale im Detail genau überprüfen, denn auch Modelle mit gleicher Typenbezeichnung können unterschiedlich ausgestattet sein.
So legt man im Norden eher Wert auf eine Sitzheizung, während im Süden die Klimaanlage wichtiger ist. Auch bei den Sicherheitsstandards gibt es große Unterschiede. In Deutschland gehören ein zweiter Airbag und ABS zur Basisausstattung, in anderen europäischen Ländern sind das unter Umständen Extras, die gesondert bezahlt werden müssen. Zusätzlich erschwert wird der Preisvergleich auch dadurch, dass der Euro nicht in allen europäischen Mitgliedstaaten als Währung eingeführt wurde und das bei Preisvergleichen mehrheitlich die Nettopreise gegenüber gestellt werden.
Ist der Autokauf perfekt, muss das Fahrzeug auch nach Deutschland kommen und dort zugelassen werden. Streng genommen müsste es auf einem Anhänger transportiert oder mit einem Überführungskennzeichen des Gastlandes über die Grenze gebracht werden. Im Einzelfall muss hier erst einmal die Versicherungsfrage geklärt werden.
Für die Zulassung braucht man in Deutschland dann verschiedene Unterlagen: Zum einen das Garantieheft mit Fahrgestellnummer, Übergabedatum und Stempel des ausländischen Händlers, die Kaufrechnung im Original, das COC (Certificate of Conformity - das Zertifikat der EU-weiten Typengenehmigung).
Beim Kraftfahrtbundesamt muss man dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern, um sicher zu gehen, dass es sich nicht um ein gestohlenes Fahrzeug handelt. Nur mit den vollständigen Unterlagen bekommt man auch die gewünschten Zulassungspapiere. Der nächste Weg führt dann zum Finanzamt, denn innerhalb der ersten zehn Tage nach Erstzulassung ist die Mehrwertsteuer zu entrichten.
Stellt man zu Hause innerhalb des Garantie- oder Gewährleistungszeitraumes einen Mangel fest, stellt sich die Frage, wer diesen - für den Kunden kostenfrei - zu beseitigen hat. Grundsätzlich gilt: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährt er überhaupt Garantie, muss er zusichern, dass ein Kunde unabhängig vom Kaufland jede Vertragswerkstatt innerhalb der EU in Anspruch nehmen kann. Aber: es gilt hierbei der gewährte Garantie-Umfang des Landes, in dem das Fahrzeug gekauft wurde.
Bei der Sachmängelhaftung wird es schon schwieriger, den Anspruch geltend zu machen, denn hier ist nicht der Hersteller zur Mängelbeseitigung verpflichtet, sondern der jeweilige Händler. Zwar gilt auch hier, dass jede EU-Vertragswerksstatt zur Behebung des Mangels verpflichtet ist, Vertragspartner des Autokäufers ist aber in jedem Fall der Händler im Ausland.
Also: wenn der Käufer sein Recht auf Rückabwicklung (Wandlung) des Kaufvertrages geltend machen möchte, kann er dies nur bei seinem Vertragspartner im Ausland tun.
Übrigens: Der Schnäppchenjagd im Ausland stehen beim Autokauf in Deutschland die derzeit günstigen Finanzierungsmöglichkeiten entgegen. Und auf jeden Fall ist man hierzulande rechtlich auf der sicheren Seite.

Artikel vom 04.11.2005