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3000 Steuersünder im
Visier des Finanzamtes

Jetzt gilt eine Einzugspflicht bei der Kfz-Steuer

Kreis Paderborn (WV/bel). Knapp 3000 Autohalter im Kreis Paderborn zeigen dem Finanzamt Paderborn die lange Nase und zahlen einfach ihre Kfz-Steuer nicht. Die Paderborner Finanzbehörde hat derzeit Nachforderungen über 944 000 Euro bei der Kfz-Steuer, deshalb gilt von November an quasi eine »Einzugpflicht«.

Trotz aller Vollstreckungsmaßnahmen sind mindestens 254000 Euro für den Paderborner Fiskus nach eigener Einschätzung endgültig futsch. Von November an werden sich deshalb alle Autohalter wundern. Sie müssen dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen.
Wenn sie die nicht erteilen, können künftig Zulassungen verweigert werden. Im Kreis Paderborn fahren derzeit 183 000 steuerpflichtige Fahrzeuge, 3000 Fahrzeuge allerdings ohne Steuerzahlung. Jetzt will der Fiskus »durchgreifen«: Ab Mittwoch ist die Zulassung eines Fahrzeuges nur noch möglich, wenn der Fahrzeughalter der Zulassungsstelle des Kreises Paderborn eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto bei einem inländischen Geldinstitut erteilt.
Bei jeder Zulassung eines steuerpflichtigen Fahrzeugs, also bei Umschreibung, Wiederzulassung, Halterwechsel oder Neuzulassung, muss somit eine Einzugsermächtigung vorgelegt werden. Hintergrund ist eine Verordnung der Landesregierung NRW.
Das Finanzamt kann auf die Erteilung der Einzugsermächtigung wegen einer erheblichen Härte für den Fahrzeughalter per Bescheinigung verzichten. Diese Erklärung muss dann ersatzweise der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Wird das Vorliegen einer Steuerbefreiung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht, wird ebenfalls auf die Erteilung einer Einzugsermächtigung verzichtet.
Ist der Fahrzeughalter mit seinen Steuern im Rückstand, kann das Fahrzeug nur gegen Vorlage einer Bescheinigung vom Finanzamt zugelassen werden, nach der keine kraftfahrzeugsteuerlichen Bedenken bestehen.
Ab Januar des kommenden Jahres dürfen nur noch Fahrzeuge zugelassen werden, wenn der Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Finanzamt hat und keine Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer schuldet. Sofern das Fahrzeug durch einen Dritten zugelassen wird, erfolgt die Zulassung nur bei Vorlage einer Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, nach der dem Dritten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
Vordrucke zur Abgabe der Einzugsermächtigung sowie der Einverständniserklärung bei der Zulassung durch einen Dritten liegen bei der Zulassungsbehörde im Fachbereich Straßenverkehr aus und sind im Internet unter »www.kreis-paderborn.de <http://www.kreis-paderborn.de« bei »Zulassung von Kraftfahrzeugen« abrufbar. Telefonische Informationen erteilt unter 05251/140121 Theodor Remer von der Zulassungsstelle des Kreises.

Artikel vom 04.11.2005