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Kooperation ist Grenzfrage

Landesgesetz kippt gemeinsame Rufbereitschaft


Steinhagen (anb). Diese Kooperation könnte drei Kommunen helfen, Kosten zu sparen. Doch ein Landesgesetz steht ihr im Wege. Und das finden Steinhagener Verwaltung und Politik schon einen etwas fragwürdigen Grenzfall - im wahrsten Sinne des Wortes. Denn nur, weil Steinhagen und Borgholzhausen nicht über eine gemeinsame Ortsgrenze verfügen, können sie sich bei der Rufbereitschaft ihrer Ordnungsbehörden nicht wie ursprünglich geplant zusammentun. Lediglich mit Werther (200 Meter gemeinsame Grenze im Teuto) wird die Partnerschaft zum 1. Januar klappen.
Steinhagen hatte angeboten, auch für die anderen Kommunen die Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten zu übernehmen, wenn es um die Unterbringung psychisch Kranker bei Gefahr in Verzug geht. »Das sind im Durchschnitt fünf Fälle pro Jahr. Ein paar mehr würden nicht ins Gewicht fallen«, sagte Hauptamtsleiter Reinhard Junker im Fachausschuss. 20 000 Euro Kosten stehen dahinter, die man dritteln könnte.
Die Mitglieder des Hauptausschusses standen der Gesetzgebung einigermaßen verständnislos gegenüber. Indes hofft man in der Verwaltung auf eine baldige Änderung. Zudem möchte man Halle mit ins Boot holen.

Artikel vom 29.10.2005