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Gläubige machen Kreuzchen

5. und 6. November: Pfarrgemeinderatswahlen


Harsewinkel (WB). »Pfarrgemeinderatswahlen - Mitentscheiden jetzt« - unter diesem Leitwort stimmen die nordrhein-westfälischen Gemeinden alle vier Jahre über ihre Vertretungen ab. In den katholischen Gemeinden des Bistums Münster gibt es zwei Vertretungen: den Kirchenvorstand und den Pfarrgemeinderat. Der Kirchenvorstand ist die rechtliche Vertretung der Kirchengemeinde. Der Pfarrgemeinderat beschäftigt sich mit den inhaltlichen Fragen der Seelsorge.
In allen vier Gemeinden Harsewinkels wird am 5. und 6. November gewählt. Die Kandidatenlisten hängen in den Kirchen und in den Schaukästen aus. Wahlberechtigt sind Gemeindemitglieder ab 16 Jahren. Nationalität und Pass spielen keine Rolle. Alle Gemeindemitglieder sind wahlberechtigt und eingeladen, in den Pfarrbüros die Wahllisten einzusehen. Das gilt vor allem für Neubürger, die erst kürzlich nach Harsewinkel gezogen sind. Es kann sein, dass sie in den Listen noch nicht erfasst sind. Es ist aber auch möglich, in einer anderen Gemeinde zu wählen oder die Briefwahl wahrzunehmen.
Die Wahllokale sind zu folgenden Zeiten geöffnet: St. Johannes: 5. November von 16 bis 19 Uhr und 6. November von 9 bis 12 Uhr; St. Paulus: Samstag von 17.30 bis 20 Uhr, Sonntag von 8.30 bis 12 Uhr; St. Lucia: Samstag von 17.30 bis 19.30 Uhr, Sonntag von 9.30 bis 11.30 Uhr; St. Marien: am Sonntag von 7.30 bis 12.30 Uhr.

Artikel vom 29.10.2005