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In der
Zwickmühle

Geflügelschauen


Kreis Gütersloh (kan/rec). In einer Pressemitteilung erteilt die Kreisverwaltung Gütersloh den Geflügelzüchtern die Erlaubnis, unter Auflagen ihre am Wochenende geplanten Geflügelschauen durchzuführen. Gleichzeitig ist im Bundesumwelt-Ministerium eine neue Eilverordnung die Arbeit, die solche Geflügelschauen verbieten wird. Die neue Verordnung soll jedoch erst am Samstag bekannt gegeben werden.
In der neuen Verordnung werden die Auflagen verschärft. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft können die Lokalschauen weiterhin abgehalten werden, wenn das Geflügel 14 Tage vorher im Stall gehalten wurde und höchstens zwei Tage vergangen sind seit der letzten tierärztlichen Untersuchung. Eine Crux für die Geflügelzüchter im Kreis Gütersloh, die bereits Vorbereitungen für ihre Schauen getroffen haben. Sie könnten ihre Veranstaltung danach lediglich am Samstag problemlos abhalten. Am Sonntag gilt bereits die neue Verordnung des Bundesministeriums. Doch die in der neuen Verordnung aufgestellten Bedingungen dürfte niemand erfüllen könne, da die meisten Züchter ihr Geflügel erst seit vergangenem Samstag im Stall haben. Außerdem ist es sehr teuer, jeden einzelnen Vogel untersuchen zu lassen.
Der Vogelschutz- und Zuchtverein Harsewinkel hält dennoch an seiner Vogelausstellung - der größten im Kreis Gütersloh - am Wochenende in der Mehrzweckhalle fest. Grund: Die dort ausgestellten Vögel leben das ganze Jahr über in Käfigen. Selbstverständlich werde die Ausstellung in enger Abstimmung mit dem Kreisveterinäramt veranstaltet. Der Geflügelzuchtverein Rietberg möchte an seiner Ortsschau in der Gaststätte Blomberg ebenfalls festhalten, wird aber noch einmal Rücksprache mit dem Veterinäramt nehmen. Heute erörtern Kreisvertreter das Thema mit dem Leiter der Abteilung Tierseuchen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Artikel vom 28.10.2005