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Drei Säulen für neues Konzept

Ökokonto soll Kooperation zwischen Kreis und Landwirten fördern

Kreis Lippe (SZ). Im Zuge der Entbürokratisierung hat der Kreis Lippe jetzt ein Modell für ein so genanntes »Ökokonto« entwickelt. Hierbei geht es um die Vorratspolitik und das aktive Anbieten von Kompensationsmaßnahmen, die notwendig sind, wenn bauliche oder sonstige Vorhaben in der freien Landschaft realisiert werden.

Das aus drei Säulen zusammengesetzte Modell umfasst Flächen, die von der Kreisverwaltung selbst gestaltet wurden, Flächen der Städte und Gemeinden sowie Flächen von Privaten, die Interesse haben, Teile Ihres Eigentums in einen Flächenpool/Ökokonto einzubringen.
Gemeinsames Konzept dieses Drei-Säulenmodelles sind die Landschaftspläne im Kreis Lippe. »Durch dieses Modell soll vor allem eine Erleichterung und Beschleunigung von Investitionen, eine Vereinfachung der Aufstellung und Umsetzung von landschaftspflegerischen Begleitplänen, eine Kostenersparnis für den Investor, eine nachhaltige Verbesserung der lippischen Landschaft sowie eine weitere Förderung der Kooperation zwischen Kreis und heimischer Landwirtschaft erreicht werden«, so Hildegund Kapper, Leiterin des Fachgebiets Landschaft und Naturhaushalt.
Gerade im Hinblick auf den letztgenannten Punkt, nämlich die Landwirtschaft, werde es durch die neue Beihilferegelung sowie die laufenden WTO-Verhandlungen zunehmend schwieriger, ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften. »Durch die Globalisierung werden langfristig gesetzte Ziele für viele zu unerreichbaren Zielen und mancher Landwirt fragt sich, wie er durch geeignete Maßnahmen seine finanzielle Lage verbessern kann«, hebt Landrat Friedel Heuwinkel hervor.
Aus dieser Situation heraus versuchten manche, sich auf verschiedenste Möglichkeiten ein zweites oder drittes Standbein zu schaffen. »Hier bietet sich im Kreis Lippe nunmehr eine weitere Möglichkeit an, die dazu beitragen kann, die Einkommenssituation zu verbessern. Dieses geschieht durch Ökokonten«, so Friedel Heuwinkel weiter.
Unter einem Ökokonto verstünden die Fachleute unter anderem landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen, die durch landschaftspflegerische Maßnahmen ökologisch aufgewertet würden. »Hierbei werden diese Maßnahmen im Vorgriff auf den zu erwartenden Eingriff in Natur und Landschaft umgesetzt und einem ÝKontoÜ gutgeschrieben«, wie Hildegund Kapper erläutert. Diese Aufwertung werde durch ein Bewertungsverfahren punktemäßig oder flächenmäßig durch die untere Landschaftsbehörde erfasst. Die durch einen vorgenommenen erheblichen und nachhaltigen Eingriff auf der Grundlage des Landschaftsgesetzes notwendig gewordene Kompensation werde dann von dem Ökokonto »abgebucht«. Der Eingriffsverursacher müsse dafür einen ermittelten Geldbetragan den Besitzer des Ökokontos entrichten.
Wie kommt man aber an ein solches Ökokonto? Konzept für ein Ökokonto ist der jeweils rechtskräftige Landschaftsplan im Gebiet. Hier werden Schutzgebiete festgesetzt, Entwicklungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Standorte für gliedernde und belebende Landschaftselemente vorgesehen. Hierbei geht es zum Beispiel um die Neuanlage von Hecken bis zur Wiederbegründung von Streuobstwiesen. Weiterhin sind auch Maßnahmen, wie zum Beispiel die Umwandlung von Acker in Grünland in Talauen sowie andere dem Naturhaushalt und dem Landschaftsbild dienende Maßnahmen in den Plänen aufgeführt. Um nicht zu einem ungeordneten Flickenteppich von Maßnahmen zu kommen, werden Ökokonten im Kreis Lippe in bestimmte Gebiete gesteuert. Insoweit ist auch die gesetzliche Vorgabe erfüllt, dass Maßnahmen des Ökokontos den jeweiligen Landschaftsplänen entsprechen müssen.
Stimmt die untere Landschaftsbehörde des Kreises Lippe nach Prüfung den geplanten Maßnahmen der Grundstückseigentümer zu, so können diese unmittelbar in der nächstmöglichen Pflanzperiode umgesetzt und als Kompensationsfläche dem Ökokonto »gutgeschrieben« werden.
Flächenpunkte oder Quadratmeter des jeweiligen Ökokontos kann der Grundstückseigentümer einem Eingriffsverursacher als Kompensationsmaßnahme »verkaufen«.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Interessierte bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe, bei Hildegund Kapper, unter % 0 52 31/62-630.

Artikel vom 27.10.2005