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Geflügel vor der
Vogelseuche schützen

Landwirtschaft unterstützt Aufstallungspflicht


Rahden / Altkreis Lübbecke (WB). In der Diskussion über die Vogelgrippe und die Schutzmaßnahmen weist der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Minden-Lübbecke, Karl-Heinz Becker, darauf hin, dass Geflügelfleisch und Eier weiterhin bedenkenlos verzehrt werden können.
Bei dieser Aufstallungspflicht gehe es allein um den Schutz des Geflügels vor dieser Tierkrankheit. Im Mühlenkreis gibt es rund 630 Geflügelhaltungen.
Der Landwirtschaftliche Kreisverband trage die Eil-Verordnung zur bundesweiten Aufstallungspflicht von Hausgeflügel mit und bitte alle Geflügelhalter, dem Aufruf kurzfristig und schnell zu folgen.
»So schwierig es ist, freilaufende Hühner oder Gänse über einen längeren Zeitraum einzusperren; wir müssen momentan Vorsicht walten lassen«, so Becker.
Der Vorsitzende appelliert auch an alle Reisenden aus Mittel- und Osteuropa sowie dem Nahen und Mittleren Osten, höchste Sorgfalt vor allem beim Reiseproviant walten zu lassen. »Es muss jetzt alles getan werden, um die deutschen Geflügelbestände vor einem Ausbruch der Vogelgrippe zu schützen«, unterstreicht Becker. Bei voller Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Risikominimierung sehe er gute Chancen.

Artikel vom 21.10.2005