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Betrugsabsichten
nicht nachweisbar

Verfahren gegen Rentner eingestellt

Versmold/Halle (hj). Das Verfahren wegen Betruges gegen einen 68-jährigen Rentner aus Versmold ist gestern vor dem Amtsgericht Halle vorläufig eingestellt worden. Der Mann muss 500 Euro Strafe in sechs Raten zahlen.
Ein Betrüger im klassischen Sinne sei er ja nicht, dennoch bleibe eine gewisse Unsicherheit zurück. Richter Peeter-Wilhelm Pöld tat sich schwer, gestern das Verfahren gegen den Versmolder vorläufig einzustellen.
Der war beschuldigt worden, in den Monaten November und Dezember 2003 als Zwischenhändler insgesamt neun Lieferungen Champignons im Warenwert von 24 577 Euro entgegen genommen, aber nicht alles bezahlt zu haben. Das bestritt der Mann, der inzwischen Rentner ist und von 512 Euro Rente lebt, entschieden. »Ich habe zwischendurch immer mit Schecks gezahlt, die jedoch vordatiert waren, weil ich erst 14 Tage später meine Forderungen von meinen Kunden erhalten habe«, gab er vor Gericht an. Der Rentner lieferte die Champignons hauptsächlich an Schausteller. »Ich belieferte wöchentlich etwa 50 bis 60 Schausteller, die wiederum erst etwa zwei Wochen später zahlten, wenn sie Geld hatten.« Und genau diese Frist habe er immer mit dem Züchter, der die Ware lieferte, ausgehandelt.
»Wir streiten nicht ab, dass die Lieferungen angekommen sind«, sagte Torsten Rock, Verteidiger des Angeklagten, in der Verhandlung. Auch der Betrag sei korrekt. Falsch sei jedoch, dass sein Mandat nicht zahlen wollte und damit den Tatbestand des Betruges erfülle. »Ich frage mich, wo hier die Täuschungsabsicht liegt. Sein Züchter ging 2003 in Konkurs und ich vermute, dass die restlichen Schecks gar nicht zur Bank gebracht worden sind.« Schließlich habe sein Mandant bis zum Schluss Lieferungen erhalten, ohne dass über Geldschwierigkeiten geredet worden sei.
Nach einer Pause ging die Staatsanwaltschaft auf den Vorschlag ein, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro vorläufig einzustellen. »Es erscheint schwierig, hier Betrugsabsichten endgültig nachzuweisen, zumal sich das Geschäft nach dem Konkurs jetzt in anderen Händen befindet«, begründete Pöld seine Entscheidung.

Artikel vom 20.10.2005