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Altes Motorrad
teuer repariert

ALG-Bezieher stottert Rechnung ab

Hiddenhausen (cl). Manche Strafprozesse lassen viel Elend und Armut erkennen, zeigen aber auch, wie stark die Arbeitskapazität der Justiz mit relativ banalen Fällen strapaziert wird. Ein Ehepaar aus einem Nachbarkreis hatte im Juni 2004 einer Werkstatt in Hiddenhausen den Auftrag erteilt, ein 21 Jahre altes Motorrad wieder in Stand zu setzen.

Dass beide Ehepartner schon Eidesstattliche Versicherungen abgelegt hatten und heillos überschuldet waren, verschwiegen sie dem Firmeninhaber tunlichst. Andererseits waren aber auch auf der Rechnung allein die Arbeitsstunden teurer angesetzt worden, als zuvor der gesamte Kostenvoranschlag überhaupt betragen hatte.
Einmal war das Strafverfahren schon eingestellt worden, weil der 39-jährige Ehemann sich verpflichtet hatte, die Rechnung über 483,72 Euro (ohne Zinsen, Anwaltskosten und Mahnverfahren) in 80 Euro-Raten abzustottern. Doch nach drei Teilzahlungen reduzierte er die Höhe eigenmächtig auf 20 Euro, ohne dem Gläubiger einen Grund dafür zu nennen. Diesmal versprach er, bei der nächsten Überweisung des Arbeitslosengeldes II den Rest auf einmal zu bezahlen.
Der Familienvater sieht ein Privat-Insolvenzverfahren als Rettung aus sämtlichen Schwierigkeiten an. Die Familie bekommt insgesamt 2 280 Euro im Monat an Unterstützung.
Bei vier Söhnen im Alter zwischen 17 und elf Jahren ist das gewiss nicht üppig. Die Amtsanwältin verwies aber zu Recht darauf, dass Familien mit einem berufstätigen Ernährer durchaus auch weniger zur Verfügung haben können.
Das Motorrad wurde inzwischen verkauft, zumal die Familie noch einen Pkw besitzt.

Artikel vom 21.10.2005