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Daten & Fakten


Die neue Eilverordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft bedeutet mit dem Inkrafttreten von morgen an für Geflügelhalter im Kreis Lippe strenge Auflagen. Es spielt keine Rolle mehr, wie viele Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse jemand hat, auch einzelne Tiere aus Hobbyhaltungen müssen in einem geschlossenen Stall untergebracht werden. Als geschlossen gilt ein Stall, wenn er über vier Wände und ein Dach verfügt. Die Verordnung lässt Ausnahmen von der Stallpflicht nur unter strengen Auflagen zu.
Jeder, der sein Geflügel nicht in einem Stall unterbringen kann, muss das beim Veterinäramt anzeigen und Maßnahmen zur dichten Abdeckung der Ausläufe nachweisen, um sicherzustellen, dass von oben kein Kot von Zugvögeln an das Geflügel gelangen kann. Die Seiten sind beispielsweise mit Draht oder Netzen so zu sichern, dass ein Kontakt zu Wildvögeln nicht möglich ist. Zusätzlich müssen Tiere, die nicht im Stall gehalten werden können, mindestens einmal monatlich vom Tierarzt untersucht werden. Für diese Bestände werden zudem Blutuntersuchungen fällig. Um eine solche Ausnahme anzeigen zu können, hält das Veterinäramt einen Vordruck bereit. Alle Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes werden von der kommenden Woche an bei Außenterminen besonders auf das Geflügel und seine Haltung achten.
Als Symptome der Geflügelpest gelten Apathie, hohes Fieber, Durchfall und Appetitlosigkeit dazu können Atemnot, Niesen und Ausfluss an Augen und Schnabel kommen. Weitere Anhaltspunktes sind Wassereinlagerungen am Kopf, blau verfärbte Köpfe und Füße sowie eine deutlich verminderte Legeleistung. Der Text der Verordnung steht im Internet unter www.bml.de. Weitere Fragen beantwortet das Fachgebiet für Veterinärangelegenheiten des Kreises unter % 0 52 31/ 62-227.

Artikel vom 21.10.2005