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Vorsicht bei Ersteigerung

»Eigenheim-Traum«

Herford (HK). Die Kataloge der Amtsgerichte sind voller denn je. Zwangsversteigerungs-Immobilien sind in aller Munde und erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch Vorsicht ist geboten. Darauf weißt Siegbert Schuster von SiSchu-Immobilien hin.
Er sagt: »Wer Immobilieneigentum ersteigern will, sollte nicht unvorbereitet in sein Vorhaben stolpern. Jedem Immobilieninteressierten muss bewusst sein, dass absolute Schnäppchen es in sich haben können.« Denn Renovierungs- und Sanierungsarbeiten könnten ein Vielfaches über den Ersteigerungswert hinaus verschlingen. Beträge in fünfstelliger Höhe wären keine Seltenheit.
Bietinteressierten wird im Vorfeld die Möglichkeit gegeben, Einsicht in das eigens für das Zwangsversteigerungsverfahren erstellte Gutachten zu nehmen. In den allermeisten Fällen sind Gutachten und Außenbesichtigungen Anhaltspunkte, an denen Bietinteressierte ihre Kaufentscheidung knüpfen. Nach erfolgtem Zuschlag ist zunächst ein erster Betrag in Höhe von zehn Prozent der vom Gutachter errechneten Ersteigerungssumme zu hinterlegen. Nach anschließender Zahlung der restlichen Ersteigerungssumme hat der neue Eigentümer dann die Möglichkeit, mit seiner Wunschimmobilie auf Tuchfühlung zu gehen. Auch dann ist man vor Überraschungen nicht sicher. Siegbert Schuster rät daher zu unbedingter ausführlicher Recherche und einer intensiven Auseinandersetzung mit der Materie.
Auf dem Wege der Zwangsversteigerung können Immobilien aller Qualitätsklassen und Größen erworben werden. Mit dem Eigentum einer Immobilie sei viel Herzblut, eine große Arbeitskraft und ein dickes Päckchen Lebenserinnerung verbunden.

Artikel vom 19.10.2005