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Fahrlässig
ausgeholt

Ex-Frau geschlagen


Steinhagen/Halle (fn). War es nun ein absichtlicher und zielgerichteter Schlag ins Gesicht oder eher eine unvorsichtige Handbewegung? Am Ende entschied das Haller Amtsgericht gestern auf fahrlässige Körperverletzung und verurteilte einen 34-jährigen Bielefelder zu einer Geldstrafe von 165 Euro.
Angezeigt hatte ihn seine Ex-Frau, eine 35-jährige Steinhagenerin. Sie war am zweiten Adventssonntag 2004 mit einer Verletzung an der Oberlippe zur Polizei gegangen, ihr Ex-Ehemann sei handgreiflich geworden. Demnach hatte der Bielefelder das Wochenende gemeinsam mit seiner fünfjährigen Tochter verbracht. Weil er das Kind zu spät zur Mutter in Steinhagen zurückbrachte, kam es zum Streit an der Haustür. Die Tochter hatte ihre Handschuhe vergessen, und so klingelte er erneut. Durch den Türspalt - die Tür war mit einer Kette gesichert -Êwarf er die Handschuhe ins Haus. Ob er dabei mit der Hand das Gesicht seiner Ex-Frau traf oder kurz darauf zum Schlag ausholte, konnte die Beweisaufnahme nicht klären. »Ohne ihre Vorbelastung wäre das Verfahren vermutlich eingestellt worden«, fügte Richter Peeter-Wilhelm Pöld an.

Artikel vom 18.10.2005