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Wissenschaftler prüfen Mueller-Bild

Oberlandesgericht Oldenburg hebt Urteil gegen Ursula Blaschke auf

Halle (kg). Immer noch alles Mueller oder was? Erst der Prozess, dann zwei Berufs- und zwei Revisionsverfahren - und jetzt sollen erstmals nicht Kunst-Experten vor Gericht die entscheidenden Gründe für einen Freispruch für die Haller Museumsleiterin Ursula Blaschke aufzeigen, sondern Naturwissenschaftler.

Ist das strittige Bild des Expressionisten Otto Mueller »Mädchen in der Landschaft« überhaupt eine Fälschung oder vielleicht doch ein Original? Am 13. Oktober hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden, dass das Landgericht Oldenburg jedenfalls einem Beweisantrag des Blaschke-Anwalts Dr. Knut Recksiek zu dieser Frage hätte nachgehen müssen. »Das Urteil vom Mai 2004 ist damit aufgehoben«, bestätigte der Verteidiger im WB-Gespräch.
Zur Erinnerung: Damals hatte das Landgericht Oldenburg die Museumsleiterin wegen versuchten Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Sie habe bewusst über Zweifel an der Echtheit des Bildes getäuscht, hieß es in der Begründung der Oldenburger Richter.
Dr. Recksiek hatte eine naturwissenschaftlich Altersbestimmung beantragt, um zu klären, ob das Bild noch zu Lebzeiten des Künstlers, also noch vor 1931, entstanden ist. Dr. Recksiek: »Mit neuen Forschungsmethoden lässt sich das Alter von Kunstwerken heute feststellen. Diese kriminalistischen Methoden haben sich doch sehr verfeinert - auch für Analysen auf dem Kunstmarkt, wo Käufer mehr Gewissheit über Originale wünschen«.

Artikel vom 19.10.2005