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48 Klagen: Lärmschutz
vor Verwaltungsgericht

Entscheidung im Rechtsstreit nicht vor dem Jahresende

Von Klaus-Peter Schillig
Halle (WB). Im juristischen Streit um die Lärmschutzwand an der Haller Westumgehung (L 782) hat das Verwaltungsgericht Minden noch für dieses Jahr eine Entscheidung angekündigt. 48 Anlieger haben hier Klage eingereicht.

Seit November 2003, als die Stadt Halle die Abrechnung der Lärmschutzwand angekündigt hatte, fühlen sich viele Haller im Wohngebiet rund ums Laibachtal ungerecht behandelt. Denn es werden nicht nur die zur Kasse gebeten, die als Bauherren im neuen Wohngebiet Tiefer Weg/Mödsiek Auslöser für die Lärmschutzwand waren, sondern auch die Altanlieger. Die Stadt beruft sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach alle die zahlen müssen, die durch den Lärmschutz profitieren. Und das hat ein von der Stadt beauftragter Gutachter hat auch für ältere Wohnbereiche östlich des Tiefen Weges und sogar südlich der B 68 errechnet. Betroffen - mit insgesamt 72 000 Euro - ist beispielsweise auch der Sportpark.
»Wir befinden uns noch mitten im Verfahren«, wollte gestern eine Sprecherin des Verwaltungsgerichtes aber kein Versprechen über ein baldiges Urteil abgeben. Denn die fünfte Kammer muss in dem Massenverfahren Berge von Akten durcharbeiten - Klagebegründungen und Stellungnahmen der Stadt dazu. Es ist deshalb völlig offen, ob es noch zu einer mündlichen Verhandlung oder, wie von den Anliegern erhofft, zu einem Ortstermin kommt.
Die meisten Kläger, juristisch von einem ebenfalls klagenden Nachbarn beraten, werfen in die Waagschale, dass die Lärmschutzwand eigentlich schon in den 80er Jahren gemeinsam mit der Westumgehung hätte gebaut werden müssen. Dann hätte der Baulastträger, in diesem Fall das Land Nordrhein-Westfalen, die Kosten zu tragen. Als widersinnig wird von den Klägern auch empfunden, dass die B 68 ja jeden Vorteil durch die Lärmschutzwand übertönt.
Da die Argumentationen nicht in allen Fällen gleich sind, könnte es auch zu unterschiedlichen Urteilen kommen, mutmaßt nicht nur Halles stellvertretender Bauamtsleiter Michael Flohr. Bekäme nur einer der Kläger Recht, müsste die Abrechnung für alle betroffenen Anlieger neu erstellt werden. Viele im neuen Wohngebiet haben bereits gezahlt oder vom ursprünglich einmal geleisteten Abschlagszahlungsbetrag sogar etwas zurückgezahlt bekommen. Insgesamt 531 000 Euro will die Stadt von den Anliegern für die Wand haben.

Artikel vom 14.10.2005