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Kinderpornos verbreitet

Bad Driburger verurteilt - weitere Festnahmen erfolgt

Von Ingo Schmitz
Bad Driburg (WB). Vor einem Jahr gelang den Ermittlern des Bundeskriminalamts Frankfurt (BKA) ein erfolgreicher Schlag gegen einen Kinderpornographie-Ring. Einer der Verdächtigen kommt aus Bad Driburg. Der 41-Jährige ist inzwischen rechtskräftig verurteilt.

Der Paderborner Staatsanwalt Hans-Peter Dietzmann erklärte auf WESTFALEN-BLATT-Anfrage, dass das Urteil auf zehn Monate Haft lautet. Allerdings wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte muss außerdem 9000 Euro Geldbuße zahlen.
Der Fall hatte im vergangenen Herbst in Bad Driburg für reichlich Aufsehen gesorgt. In den Mittagsstunden des 13. Oktober 2004 war nach Angaben von Nachbarn das Haus des 41-jährigen Computerexperten von Spezialkräften des BKA gestürmt worden. Der Mann wurde festgenommen und das Haus samt Grundstück durchsucht. Zahlreiche Datenträger und Computer wurden dabei von den Beamten sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen der Frankfurter Behörde gestalteten sich jedoch schwieriger als zunächst erwartet. Der Bad Driburger hatte bei dem im Internet agierenden Kinderporno-Ring so viele komplizierte Sicherungen eingebaut, dass die BKA-Beamten das System zunächst nicht knacken konnten.
Nur durch die Mithilfe des ausgewiesenen Computerexperten war es dann gelungen, den Kinderporno-Ring und das Internet-Portal, über das die Bilder von Jungen und Mädchen in eindeutigen Posen verbreitet wurden, auszuheben. Der Aufwand des Bundeskriminalamts sei nötig gewesen, um noch mehr Verdächtige ausfindig zu machen. Der Bad Driburger, so der Staatsanwalt, habe mit dafür gesorgt, dass weitere Festnahmen möglich wurden.
Verteidiger Franz Zacharias aus Paderborn bestätigte gegenüber dem WESTFALEN-BLATT die Verurteilung seines Mandanten. Man habe sich per Strafbefehl geeinigt. Dies sei möglich geworden, weil die ursprünglichen Vorwürfe des BKA »sich im Laufe der Ermittlungen sehr relativiert« hätten, sagte Zacharias.
Im übrigen, so berichtete Staatsanwalt Dietzmann, sei der Angeklagte voll geständig gewesen. Die Verurteilung sei nun wegen Verbreitung von kinderpornographischen Schriften als Mitglied einer Bande sowie wegen Besitz solcher Bilder erfolgt. Der Bad Driburger habe das Urteil, so Zacharias, angenommen.

Artikel vom 15.10.2005