14.10.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Vogelgrippe:
Altkreis noch
nicht betroffen

Freilandhaltung ist erlaubt

Kreis Minden-Lübbecke (wm/ee). Auch nach der Identifizierung des gefährlichen Vogelgrippe-Virus in der Türkei sieht der Kreis Minden-Lübbecke keine Veranlassung, die seit Mitte September bestehenden Auflagen für Tierbesitzer zu verschärfen. Nach wie vor gilt im Mühlenkreis, dass Geflügel nur noch im Stall gefüttert werden darf.

Futterstellen im Freien seien für Wildvögel, die als mögliche Überträger für Geflügelpest anzusehen seien, sehr attraktiv. Deshalb müsse jeder Kontakt mit Hausgeflügel vermieden werden.
Nur in der Stadt Petershagen gilt nach Angaben des Kreis-Veterinäramtes eine Aufstallungspflicht für Geflügel in gewerbsmäßigen Haltungen, und zwar bis zum 30. November.
Darüber hinaus ist vorgesehen, im Bereich Petershagen 150 Kotproben von Zugvögeln zu nehmen und untersuchen zu lassen, sobald die Tiere auf den von ihnen bevorzugten Rastplätzen angekommen sind. Weiter sollen zehn bei Jagden erlegte Vögel untersucht werden. Von Einschränkungen bzw. Kontrollen nicht betroffen sind nach Angaben von Heike Blöbaum von der Pressestelle des Kreises Minden-Lübbecke Fleisch verarbeitende Betriebe.
Die im gesamten Bundesgebiet geltende »Bundeseilverordnung« sieht für Hausgeflügel mit mehr als 100 Tieren, die ständig oder zeitweise außerhalb von geschlossenen Ställen gehalten werden, vor, dass zwischen dem 15. Oktober und 15. Dezember Untersuchungen auf Geflügelpest durchgeführt werden müssen. Geflügelhalter mit mehr als 100 Tieren müssen sich deshalb unverzüglich beim Veterinäramt des Kreises melden; Kosten im Zusammenhang mit der Untersuchung entstehen nicht.
Von der neuesten Entwicklung nicht betroffen sind bislang auch die Rassegeflügel-Zuchtvereine (RGZV), die beispielsweise an diesem Wochenende Ausstellungen vorbereitet haben. Paul-Gerhard Krüger, Vorsitzender des RGZV Oberbauerschaft, ging gestern fest davon aus, dass die Geflügelschau stattfinden wird: »Andere Informationen oder Anweisungen von Behörden liegen mir bislang nicht vor.«
Und auch bei der heimischen Landwirtschaft sind bis gestern Nachmittag keine neuen Weisungen eingegangen. Karl-Heinz Becker, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes aus Offelten: »Wir Landwirte kennen das schon von der Maul- und Klauenseuche, wenn auch die Vogelgrippe wesentlich gefährlicher ist. Vor allem mit dem Unterschied, dass sie auf Menschen übertragbar ist.« Becker hofft nun darauf, dass erforderliche Gegenmaßnahmen nicht verschleppt werden und der Gesetzgeber stringent durchgreift. Solange jedoch keine Weisungen vorliegen, würden die Landwirte ihre Tiere im Freien halten. (siehe auch Seite Politik)

Artikel vom 14.10.2005