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Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Gemeinde Hiddenhausen
für das Haushaltsjahr 2005
I. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 7. 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. 11. 2004 (GV.NRW S. 644) in Verbindung mit der Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums nach § 126 GO vom 3. 4. 2001, geändert durch Erlasse vom 30. 9. 2002,17. 10. 2002, 4. 11. 2003 und 25. 11. 2004, hat der Rat der Gemeinde Hiddenhausen mit Beschluss vom 12. 5. 2005 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie der eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf23 885 220 E
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf28 232 182 E
im Finanzplan mit
den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf23 832 050 E
den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf26 384 530 E
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1 141 100 E
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätgkeit auf393 500 E
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf5 400 E
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf326 000 E
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
4 346 962 E
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die im Haushaltsjahr 2005 zur Liquiditäts-sicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf5 000 000 E
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2005 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf192 v. H.
1.2
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf381 v. H.
2.
Gewerbesteuer403 v. H.
§ 7
Beamtinnen und Beamte können mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in eine höhere Planstelle eingewiesen werden, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. 11. 1995 (GV.NRW S. 1166) zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. 2. 2004 (GV.NRW S. 70) vorliegen.
Hiddenhausen, 12. 5. 2005
gez. Rolfsmeyer
Bürgermeister
gez. Schnitker
Schriftführerin
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO der Landrätin als untere saatliche Verwaltungsbehörde in Herford mit Schreiben vom 4. 7. 2005 angezeigt worden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Rathausstraße 1, vom 17. 10. bis 25. 10. 2005 im Zimmer Nr. 206 und im Anschluss in der Information öffentlich aus und kann ergänzend ab November 2005 über die Internetseite der Gemeinde www.hiddenhausen.de eingesehen werden.
Hiddenhausen, 13. 10. 2005
Rolfsmeyer
Bürgermeister

Artikel vom 17.10.2005