14.10.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Pfarrer auf der
Anklagebank

Trunkenheit im Straßenverkehr

Von Ingo Schmitz
Höxter (WB). Zwei Rentner mussten sich gestern vor dem Amtsgericht Höxter wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten. Bei den Angeklagten handelte es sich in dem einen Fall um einen Pfarrer im Ruhestand, in dem anderen um einen 83-jährigen »Ehrenmann«, wie der Verteidiger betonte.

Ein Streit und ein grundsätzliches Alkohol-Problem führten nach Angaben des Pfarrers dazu, dass er sich am 11. Juni alkoholisiert an das Steuer seines Autos setzte. Ein Zeuge hatte der Polizei den Wagen mit dem alkoholisierten Fahrer gemeldet, der auf der Brenkhäuser Straße unterwegs war.
Die Beamten stellten den Mann auf dem Parkplatz des St. Ansgar Krankenhauses. Die Untersuchung ergab »stolze« 2,33 Promille. Der Angeklagte, der die Tat bereut, konnte sich an die Fahrt nicht erinnern. Er war bereits im Jahr 2002 wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden. Jetzt muss er 3850 Euro Strafe bezahlen und erhält vor Ablauf der nächsten 14 Monate keine neue Fahrerlaubnis.
Im zweiten Fall hatte ein 83-jährige Autofahrer in einem Getränkemarkt Schnapps gekauft. »Mir war nicht gut«, erklärte der Senior dem Richter. Einem Verkäufer und einer Kundin fiel allerdings auf, dass der Mann stark schwankte. Als sich der Kunde, der unter Gleichgewichtsstörungen leidet, nach dem Einkauf in seinen Wagen setzte, um nach Hause zu fahren, schritten der Verkäufer und die Kundin ein. Sie liefen hinter ihm her und wollten ihn aufhalten -ĂŠvergeblich. Daher alarmierten sie die Polizei per Telefon.
»Ich bin selbst Vater. Ich wollte schlimmeres verhindern, bevor möglicherweise einem Kind etwas passiert«, begründete der Verkäufer gegenüber dem Gericht sein Einschreiten. Die Beamten ermittelten anhand des Kennzeichens den Halter des Wagens und suchten den Rentner zu Hause auf. Der 83-Jährige gab an, dass er erst nach der Autofahrt getrunken habe. Es wurden allerdings zwei Bluttests durchgeführt, die den Höxteraner schließlich überführten. Anhand der Ergebnisse stand fest, dass der 83-Jährige schon vor dem Einkauf getrunken hatte.
Richter Dr. Andreas Hohendorf verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Außerdem darf er vor Ablauf der nächsten sechs Monate keine neue Fahrerlaubnis bekommen. Ob und unter welchen Auflagen der betagte Höxteraner jemals wieder einen Führerschein erhält, ist offen.

Artikel vom 14.10.2005