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Mädchen (14)
vergewaltigt

Zwei Taten an einem Tag

Von Wolfgang Clemm
Herford/Enger (HK). Der größte Teil einer Jugendschutzverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Angeklagten statt. Alle beteiligten Jurist(inn)en klärten beide Anklagen im Rechtsgespräch, die Verteidiger gaben anschließend bekannt, dass sowohl die sexuelle Nötigung als auch die Vergewaltigung in vollem Umfang eingeräumt werden. So wurde auch die Vorgeschichte, die das Geschehen etwas plausibler gemacht hätte, nicht öffentlich erörtert. Immerhin blieb beiden Opfern der Zeugenauftritt erspart.

Aus einer Cliquensituation am 15. August 2004 heraus entwickelte sich die schlimme Tat, dass der 30-jährige Familienvater Kazim G. (alle Namen geändert) und der 22-jährige Dusan D. auf dem Rücksitz eines Autos ein 14-jähriges Mädchen gegen ihren Widerstand sexuell nötigten und zum Oralverkehr zwangen. Kazims jüngerer Bruder Kadri (28) vergewaltigte am selben Abend ein anderes 14-jähriges Mädchen. Die geistig Behinderte hatte sich erfolglos dagegen gewehrt.
Nach diesen taktischen Geständnissen, deren Reue und Einsicht nicht nur vom Vorsitzenden Richter Dieter Bollhorst in Frage gestellt wurde, wurden die ebenfalls ausgehandelten Strafen verkündet: Kazim G. und Dusan D. müssen zusammen 3000 Euro Schmerzensgeld an ihr Opfer bezahlen, Kadri G. allein 3000 Euro an das von ihm vergewaltigte Mädchen. Alle drei Angeklagten wurden einheitlich zu je zwei Jahren mit Bewährung verurteilt.
Der ehemalige Sonderschüler Dusan D. stand schon unter Bewährung, der frühere Eickhofschüler Kadri G. hatte bereits eine mehrjährige Jugendstrafe abgesessen. Bei allen Angeklagten wurden vier Jahre Bewährungszeit festgesetzt, in denen der geringste neue Vorfall unweigerlich ins Gefängnis führen würde - Kadri G. sitzt in der kommenden Woche wegen Raubes vor dem Erwachsenenschöffengericht! Dass als weitere Bewährungsauflagen jeweils 300 Arbeitsstunden festgesetzt wurden, entsetzte die arbeitslosen Angeklagten ebenso wie ihre Freunde und Verwandten auf den Zuschauerbänken. Die Bewährungshelfer werden ihre liebe Not haben, Einsatzstellen für ihre Probanden zu finden.
Außerdem, darauf legten die beiden Nebenklagevertreterinnen Thomsen und Sabel großen Wert, wurde allen Angeklagten jegliche Kontaktaufnahme zu den Opfern verboten. Die Verfahrens- und Nebenklagekosten ergänzen das Gesamtpaket, dessen praktische Erfüllung höchst ungewiss ist.

Artikel vom 14.10.2005