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Vorschlag:
Bauen nicht
beginnen

Geh- und Radwege

Schloß Holte-Stukenbrock (ms). Die Stadtverwaltung will sich bei der Umgestaltung der Rad- und Gehwege entlang der Bahnhofstraße nicht unter Zugzwang stellen lassen.

Tiefbauamtsleiter Horst Wolter hatte im September im Verkehrsausschuss berichtet, dass wider Erwarten die Bezirksregierung einen Zuschuss in Höhe von 52 500 Euro aus dem Fördertopf des Landesprogramms ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft (Entsiegelung von Flächen innerhalb von Mischwassereinzugsgebieten durch Verwendung von wasserdurchlässigem Pflaster) bewilligt hatte. Bedingung war allerdings, dass noch dieses Jahr mit der Baumaßnahme begonnen werde. Im Rat, der am Mittwoch, 19. Oktober, tagt, schlägt die Verwaltung der Politik jetzt vor, mit der Baumaßnahme nicht zu beginnen. Die geschätzten Baukosten der öffentlichen Fläche betragen insgesamt 210 000 Euro, wobei nach Abzug des Zuschusses noch 160 000 Euro bleiben, die kreditfinanziert werden müssten. »Die Haushaltslage gibt zurzeit keinerlei Möglichkeiten für wünschenswerte Verschönerungsmaßnahmen«, so steht es in der Verwaltungsvorlage. Die vorhandenen Rad- und Gehwege seien noch funktionstüchtig. Das relativ kleine Risiko eines Widerrufes des Bewilligungsbescheides will die Verwaltung eingehen.
Ein Teil der Rad- und Gehwege von der Holter Straße bis zur Einmündung des Friedhofsweges war mit dem Bau des neuen Ärztehauses teils von den privaten Anliegern mit einem höherwertigen Pflaster verlegt worden. Dies gilt als Muster für den Ausbau der Hauptstraße in Stukenbrock, wo sich auch private Anlieger an der Gestaltung beteiligen werden. Im Februar 2004 hatte die CDU angeregt, die Bahnhofstraße in Schloß Holte vom Friedhofsweg bis zur Oerlinghauser Straße ebenfalls so ansprechend zu gestalten. Die Verwaltung hat im Gespräch mit dem Straßenbaulastträger Kreis Gütersloh grundsätzliches Einvernehmen erreicht und im Mai einen Förderantrag gestellt, der überraschend schnell am 1. Juni bewilligt worden ist. Das Förderprogramm läuft zum Jahresende aus. Innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung muss mit der Baumaßnahme begonnen werden - also am 30. November. Andernfalls kann der Bescheid widerrufen werden. Die Stadtverwaltung hat jedoch von der Bezirksregierung erfahren, dass bisher Bescheide noch nicht widerrufen worden seien. »Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass aufgrund der Finanzlage des Landes künftig Widerrufe ausgesprochen werden«, so die Stadtverwaltung.

Artikel vom 13.10.2005