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Praxisgebühr senkt die
Zahl der Arztbesuche

Petitionsausschuss lehnt FDP-Antrag ab

Von Monika Schönfeld
Schloß Holte-Stukenbrock (WB). Die Petition der FDP-Fraktion in Berlin gegen die Einführung der Praxisgebühr ist vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgelehnt worden. Die FDP in Schloß Holte-Stukenbrock und vor allen Christa Voigt hatteN Unterschriften gegen die Praxisgebühr gesammelt, um die Praxisgebühr rückgängig zu machen.

Sowohl Bürger als auch Ärzte und Apotheker hatten sich gegen die Erhebung der Praxisgebühr ausgesprochen, da sie eine »Zwei-Klassen-Gesellschaft« in der medizinischen Versorgung befürchteten, als auch Ärzte SICH durch die Zusatzaufgabe weiter belastet sahen. Der Antrag der FDP-Fraktion sei bereits im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung des Deutschen Bundestages abgelehnt worden. Die beabsichtigte Steuerwirkung sei eingetreten, so der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Dr. Karlheinz Guttmacher. Über das Jahr 2004 sei ein Rückgang bei den Arztkontakten von 8,7 Prozent festzustellen gewesen. Der Rückgang der Besuche bei Fachärzten sei stärker gewesen als bei den Hausärzten. Das entspreche der Absicht des Gesetztes. Die Einsparungen für das Gesundheitswesen seien nicht zu ignorieren.
Der Petitionsausschuss folgt der Begründung des Gesundheitsausschusses und lehnt es ab, das Anliegen der FDP zu unterstützen. »Die Einführung der Praxisgebühr war erforderlich, um weitere Beitragserhöhungen zu verhindern. Dieses Ziel wurde erreicht, auch wenn weitergehende Beitragssenkungen wünschenswert gewesen wären.« Da Deutschland die weltweit meisten Arztkontakte habe, sei es notwendig gewesen, gesetzgeberisch einzugreifen. Mit der Praxisgebühr sei die ärztliche und zahnärztliche Versorgung nicht grundsätzlich eingeschränkt, so Guttmacher. Da die Praxisgebühr jeder zu entrichten habe, könne auch nicht von einer »Zwei-Klassen-Gesellschaft« die Rede sein. Sozialen Härten werde insoweit entgegen gewirkt, als die Praxisgebühr als Zuzahlung beim Erreichen der Belastungsgrenze mit berücksichtigt werde.
Durch das Einziehen der Praxisgebühr in den Arztpraxen entstehe in den Praxen zwar zusätzlicher Verwaltungsaufwand, der dem Petitionsausschuss aber zumutbar erscheint. Das Sozialgericht Berlin habe bereits festgestellt, »dass die Erhaltung beziehungsweise Finanzierung des Krankenkassensystems eine übergeordnete Aufgabe der Allgemeinheit darstellt, in dessen Interesse auch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte einbezogen werden dürfen.«
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Artikel vom 13.10.2005