15.10.2005
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für das Schuljahr 2006/2007
24. 10. 2005 - 28. 10. 2005
Schulpflichtig sind alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 1999 bis 30. Juni 2000 geboren sind. Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten angemeldet werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Die Anmeldungen werden im Sekretariat der nach dem Wohnsitz zuständigen Grundschule entgegengenommen. Bitte Geburtsurkunde oder Familienstammbuch und auch die Benachrichtigungskarte mitbringen. Bei schulpflichtigen Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist der Reisepaß vorzulegen.
In Vertretung:
gez. Peter Brand
Erster Beigeordneter
Artikel vom 15.10.2005