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Glück beklagt
Verleumdung

Laaff-Fall schlägt Wellen


Borgholzhausen/Bielefeld (SKü). Der Bericht über den Tischlermeister Sebastian Laaff, der eine sonderbare Beratungspraxis in der Agentur für Arbeit anprangert (WB vom 12.10., »Verleitet zum Missbrauch«), schlägt in der Agentur in Bielefeld hohe Wellen. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur, Dr. Peter Glück, sieht in den Behauptungen von Laaff den Tatbestand der Verleumdung erfüllt und will entsprechende rechtliche Schritte prüfen.
Dr. Glück betont, dass der Rat, einen Angestellten zu entlassen, um einen anderen mit Lohn-Förderung einstellen zu können, einen eindeutigen Gesetzesverstoß darstellt. Die Vertreterin der Agentur in einem Prozess vor dem Sozialgericht, den Laaff angestrengt hat, habe ihm, Glück, gegenüber glaubhaft versichert, eine solche Äußerung nicht getan zu haben.
Laaff und sein Anwalt Moritz Diekmeyer betonten gestern, beide entsprechende Äußerungen auch im Beisein des Richters gehört zu haben. Die Entlassung des nicht geförderten Mitarbeiters sei auch schon zuvor in einem Telefongespräch mit einer anderen Mitarbeiterin als »guter Ratschlag« gemeint worden. Diekmeyer: »Das alles deckt sich mit dem bisherigen Geschehen. Erst macht man bei der Agentur den Mund auf, nachher will man nichts gesagt haben.«

Artikel vom 13.10.2005