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Die Bedingungen in der U-Haft

In der Justizvollzugsanstalt Osnabrück gelten für U-Häftlinge zum Teil schlechtere Bedingungen als anderswo. »Weil das Gebäude denkmalgeschützt ist, kann dort nicht gearbeitet werden«, weiß Staatsanwalt Dr. Alexander Rethemeyer. Beschäftigen können sich die Gefangenen folglich nur vor dem Fernseher - ein eigenes Gerät darf mitgebracht, kann aber auch dort ausgeliehen werden - oder mit einem Buch. In der JVA gibt es eine Bibliothek, in der sich die Häftlinge Verschiedenes ausleihen können.
Im Vergleich zu den »richtigen« Inhaftierten werden Personen in Untersuchungshaft wesentlich stärker von der Justiz kontrolliert: Jeder Anruf wird mitgehört, jeder Brief vom Staatsanwalt oder Richter gelesen, bevor der Gefangene ihn erhält. »Daraus könnten sich wichtige Beweise für die laufenden Untersuchungen ergeben«, erklärt Rethemeyer. Weil die Schuld der Untersuchungs-Häftlinge noch nicht bewiesen ist, haben sie aber auch einige Ansprüche: Zum Beispiel dürfen sie sich Essen aus einem Restaurant bestellen oder neue Kleidung »von draußen« ordern. mel

Artikel vom 13.10.2005