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Rosenkrieg auf
offener Straße

Geldstrafe und Führerschein-Entzug

Von Christina Lenz
Paderborn (WV). Weil sie ihren Ehestreit nicht zuhause, sondern auf der Straße austrug, musste sich eine verlassene Ehefrau gestern vor dem Paderborner Amtsgericht verantworten. Im Januar diesen Jahres hatte sie das Auto, in dem ihr Mann und dessen neue Lebensgefährtin saßen, von der Straße gedrängt.

Die seit einem Jahr getrennt lebenden Eheleute Monika und Hans K. (beide 46, alle Namen geändert) aus Paderborn haben nach eigenen Angaben keinerlei Kontakt mehr und warten sehnsüchtig auf die Scheidung.
Am Abend des 21. Januar 2005 kam ihr gemeinsamer Sohn Markus nicht nach Hause, und die arbeitslose Mutter Monika K. machte sich Sorgen. Als sie am nächsten Morgen den Audi ihres Mannes auf der Hermann-Löns-Straße in Schloß Neuhaus erkannte, verfolgte sie diesen, angeblich in der Hoffnung, ihren Sohn im Fahrzeug zu finden. Doch statt friedlich auf sich aufmerksam zu machen, versuchte die Angeklagte auf provokante Weise, den Wagen durch mehrmalige Überholmanöver mit ihrem Peugeot zu stoppen. Am Steuer des Audi saß die neue Lebensgefährtin des Unternehmers Hans K., Hausfrau Petra S. (38). Diese bekam Panik, als die Angeklagte versuchte, sie von der Straße abzudrängen und trat in die Bremsen, woraufhin die beiden Fahrzeuge kollidierten und ein Sachschaden von 4 500 Euro entstand.
Monika K. und ihr Noch-Ehemann verließen sofort ihre Fahrzeuge, und die Aangeklagte beschimpfte ihren Mann hysterisch als »Kindesentführer«. Den gemeinsamen Sohn suchte sie allerdings vergeblich im Wagen.
Obwohl Monika K. bestreitet, ihren Mann auch noch geschlagen zu haben, trug er eine Verletzung am Hals davon. Ein Verfahren wegen Körperverletzung wurde aber eingestellt.
Aufgrund der vorsätzlichen Verkehrsgefährdung verurteilte das Gericht Monika K. gestern zu einer Geldstrafe von insgesamt 500 Euro. Desweiteren wurde der Frau wegen ihr rücksichtlosesn Fahrverhalten für sieben Monate die Fahrerlaubnis entzogen.
Auf ein höheres Strafmaß wurde verzichtet, da die Angeklagte in Sorge um ihren Sohn gehandelt und Hans K. sie bei der Suche nach ihrem »verlorenen Sohn« nicht beruhigt habe. »Ich habe doch keine Telefonnummer von Monika, wie soll ich ihr denn sagen, dass Markus bei mir übernachtet?«, so seine Begründung.
Die beiden Söhne der Zerstrittenen leben jetzt beim Vater.

Artikel vom 12.10.2005