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Fehlender Mut
für gerechte
Strafen . . .


Zur Kreisspruchkammersitzung am 5. Oktolber erreichte uns folgender Leserbrief:
Anlässlich der Ereignisse des Kreismeisterschaftsspieles der Kreisliga B zwischen dem BSC Blasheim I und den Gästen von Türk Gücü Espelkamp I, hat am vergangenen Mittwoch die Kreisspruchkammersitzung im Gasthaus »Wiehen-Therme« stattgefunden. In dieser Kreisspruchkammersitzung wurden durch Urteil zwei Sportkameraden von Türk Gücü bis zum 19. Oktober 2005, ein Spieler bis zum 5. Januar 2006 sowie ein Sportkamerad zu 100 Euro Geldstrafe verurteilt, während ein weiterer einen Verweis erhielt.
Jedoch traten in dieser Sitzung auch Ereignisse zu Tage, die mit sportlichem und fairem Verhalten wenig zu tun haben. Das erschreckende dabei ist, dass diese Ereignisse von der Spruchkammer selber geschürt wurden.
Zu Beginn der Spruchkammersitzung bedauerte der Vorsitzende, Werner Niemeyer, dass die Zahl der Sitzungen in der letzten Zeit erheblich angestiegen und leider auch immer häufiger mit unseren ausländischen Sportkameraden verbunden sei. Diese angestiegene Zahl, gerade in Verbindungen mit unseren ausländischen Sportkameraden, wäre jedoch nach seiner Ansicht zu vermeiden gewesen, wenn ein Verein, nämlich der TuS Eintracht Tonnenheide, bei einer Spruchkammersitzung vor zwei Jahren, die aus ähnlichem Anlass durchgeführt wurde, nicht gelogen hätte »bis sich die Balken biegen«.
In diesem Zusammenhang sehe ich mich dazu veranlasst, einmal darauf hinzuweisen, dass eine solche verbale Entgleisung über einen Verein, der an der zu verhandelnden Sitzung nicht beteiligt ist, absolut verfehlt ist. Die Kreisspruchkammer hat nicht die Funktion, abgeurteilte Verfahren zu kommentieren, sondern die vorliegenden Fälle im Sinne des DFB zu entscheiden. Daher ist eine solche Äußerung unter Ausschluss des betreffenden Vereins nicht nur unangebracht, sondern schlichtweg daneben.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass nicht der von Herrn Niemeyer angesprochenen Verein an der gestiegenen Zahl der Spruchkammersitzungen Schuld ist, sondern die Spruchkammer selber. Es ist der fehlende Mut der Kammer, Spieler für grob unsportliches Verhalten ihrer gerechten Strafe zu zuführen, der einen Anstieg der genannten Sitzungen nach sich zieht (dies gilt auch für die Kreisjugendspruchkammer).
Die Wirkung einer Spielersperre bis zum 19. Oktober 2005, wie im vorliegenden Fall abgeurteilt, wird sich nicht entfalten können, wenn die gesamte Mannschaft im gleichen Atemzug bis zur Nennung des Namens einer beteiligten Person vom Spielbetrieb suspendiert wird. Einem Trainer wegen unsportlichem Verhaltens im gleichem Spiel einen Verweis zu erteilen und einem weiteren Spieler wegen Vergleiches mit dem Nationalsozialismus gegenüber eines Schiedsrichters (der Spieler ist auch noch selber Schiedsrichter) bis zum 5. Januar 2006 zu sperren, wovon noch vier Wochen Winterpause sind, sind Anlässe, die die Zahl der Spruchkammersitzungen in die Höhe treiben. Solche Entscheidungen sind nicht angemessen, sondern sie machen das, wofür wir uns alle Sonntags zum Platz begeben, kaputt: den Fußball.

REINHARD BOHNHORST
32369 Rahden-Tonnenheide

Artikel vom 11.10.2005