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Rahden
Rechtsverhältnisse: 1848 durfte eine Hebamme, deren Ausbildung die Gemeinde Ströhen bezahlt hatte, den Ort nicht verlassen, ohne die Kosten zu erstatten. Doch Hebamme Schmidt gelang die Auswanderung nach Amerika mit Fachbüchern, Approbation und Instrumenten. Auch das Gericht gab ihr nachträglich Recht, da nur mündliche Vereinbarungen zwischen ihr und der Gemeinde getroffen worden waren.
© RAHDENER ZEITUNGFolge 590

Artikel vom 22.12.2005