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Viele Bürger
zu früh dran


Verl (WB). Obwohl die Strauchschnittabfuhr in der Gemeinde Verl erst vom 2. bis 11. November stattfindet, packen schon jetzt einige Bürger ihren Strauchschnitt aus dem Garten an die Straße. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass dies nicht zulässig ist. »Das Bereitstellen des Strauchschnitts hat ausschließlich am Vorabend des Abfuhrtages zu erfolgen. Die Bildung von Gemeinschaftshaufen ist ebenfalls nicht zulässig. Der abzugebende Strauchschnitt muss zwingend vor dem eigenen Grundstück abgelagert werden«, teilt das Umweltamt mit. Die Menge sei auf das Fassungsvolumen eines Pkw-Anhängers begrenzt.
Das vorzeitige Bereitstellen von Strauchschnitt am Straßenrand verschandele das Ortsbild und führe zu Behinderungen, macht das Umweltamt deutlich. Zudem weist die Abteilung darauf hin, dass größere Strauchschnittmengen, die etwa bei Gartenumgestaltungen anfallen, selbst und auf eigene Kosten entsorgt werden müssen.

Artikel vom 08.10.2005