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OLG-Senat entscheidet über
Blaschkes Revisions-Antrag

Anwältin der Hallerin hofft auf erneute Verhandlung

Halle (pes). Die Haller Museumsleiterin Ursula Blaschke kämpft weiter um ihr Recht und ihren guten Ruf. Mit einem weiteren Revisionsantrag an das Oberlandesgericht Oldenburg will sie eine Neuaufnahme ihres Verfahrens erreichen, in dem es um die Echtheit eines Bildes des Expressionisten Otto Mueller geht.

Das »Mädchen in der Landschaft« war bereits dreimal Gegenstand von Gerichtsverhandlungen. Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich Ursula Blaschke vorgeworfen, sie habe versucht, das angeblich gefälschte Bild über eine Galerie in Delmenhorst zu verkaufen. Trotz der gegenteiligen Expertisen von Sachverständigen ist Ursula Blaschke nach wie vor von der Echtheit des Bildes überzeugt.
Die bisherigen Richter allerdings waren das nicht: Vor dem Amtsgericht Delmenhorst war die Hallerin (72) ebenso verurteilt worden wie in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Oldenburg. Ursula Blaschke hatte daraufhin erfolgreich einen Revisionsantrag gestellt, der Fall war an das Landgericht Oldenburg zurückverwiesen worden. Im Mai vergangenen Jahres kam es aber erneut zu einem für Ursula Blaschke negativen, aber immerhin sehr viel milderen Urteil: 150 Tagessätze zu 20 Euro. Außerdem sollte das Bild nicht mehr vernichtet oder eingezogen werden, sondern wurde an die Hallerin zurückgegeben.
Dennoch hat Ursula Blaschke erneut einen Revisionsantrag gestellt, weil sie von ihrer Unschuld überzeugt ist. Dieser Antrag wird zurzeit beim Oberlandesgericht Oldenburg intern verhandelt. Für den weiteren Verlauf zeichnet Blaschke-Anwältin Dr. Astrid Müller-Katzenburg aus Berlin drei Möglichkeiten auf: zum einen könne der Antrag natürlich abgelehnt werden, zum anderen könne der Senat des Oberlandesgerichtes selbst zu einem Urteil kommen, wenn es den Sachverhalt als ausreichend geklärt ansieht. Am wahrscheinlichsten aber sei es, dass das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen und dort erneut verhandelt werde.

Artikel vom 07.10.2005