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Amtliche Bekanntmachung
Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens hat der Rat der Stadt Bad Oeynhausen in seiner Sitzung am 29. 6. 2005 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 »Alter Postweg« (VEP 3) als Satzung beschlossen.
Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum VEP 3.
Der VEP 3 kann bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, 32549 Bad Oeynhausen, Zimmer 60, Amt für Stadtentwicklung, während der Dienststunden eingesehen werden.
Der ausführliche Bekanntmachungstext einschließlich der aufgrund des Baugesetzbuches erforderlichen Hinweise kann in der Zeit vom 10. 10. 2005 bis 24. 10. 2005 an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Rathauses I, Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen und zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen, www.badoeynhausen.de eingsehen werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 »Alter Postweg« (VEP 3) tritt mit der Veröffentlichung dieses Bekanntmachungshinweises in Kraft.

Artikel vom 08.10.2005