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Amtliche Bekanntmachung
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 29. 6. 2005 den Feststellungsbeschluss zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die 27. Änderung beinhaltet Änderungen im Stadtteil Eidinghausen.
Mit Verfügung vom 23. 8. 2005 hat die Bezirksregierung Detmold die27. Änderung genehmigt.
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt vom Tage der Veröffentlichung an bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, - Amt für Stadtentwicklung -, Zimmer 60, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Der ausführliche Bekanntmachungstext kann in der Zeit vom 10. 10. 2005 bis 24. 10. 2005 an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Rathauses I, Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen und zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen, www.badoeynhausen.de, eingesehen werden.

Artikel vom 08.10.2005