05.10.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

»Begleitetes Fahren«

Von sofort an dürfen Jugendliche in Nordrhein-Westfalen den Führerschein ab 17 machen. Bei dem so genannten begleiteten Fahren dürfen die Jungen und Mädchen ein halbes Jahr vor Beendigung des 17. Lebensjahres mit dem Fahrschulunterricht beginnen. Die Ausbildung entspricht der des normalen Führerscheins. Einziger Unterschied: Nach bestandener Prüfung erhalten die Fahranfänger anstatt des Führerscheins eine Bescheinigung mit der Fahrerlaubnis. Außerdem sind auf der Bescheinigung drei Personen vermerkt, von denen jeweils eine den Fahranfänger auf seinen Fahrten im Auto begleiten muss. Die begleitenden Personen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, dürfen nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben, die Promillegrenze von 0,5 nicht überschreiten und müssen den Führerschein Klasse B selbst mindestens fünf Jahre besitzen. Ihre Aufgaben sind es als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, als Fahrzeughalter vor Fahrtantritt für einen ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu sorgen und vor den Fahrten mit dem Fahrer über ihre Erwartungen zu reden. mh/mlk

Artikel vom 05.10.2005