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Lebensgefährtin beraubt

Zehn Monate Haft ohne Bewährung für Stemweder

Von Michael Nichau
Stemwede (WB). Zu zehn Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung wurde ein 40-jähriger Stemweder gestern vor dem Schöffengericht Minden verurteilt. Das Gericht sah den Tatbestand des minderschweren Raubes gerechtfertigt. Da der Täter bereits eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, die zur Bewährung ausgesetzt war, muss er nun weitere zehn Monate »absitzen«.

Zwischen dem Täter und seiner ehemaligen Lebensgefährtin, einer 38-jährigen Frau aus Stemwede, war es zu einem Streit um Geld gekommen. Die Auseinandersetzung des Paares endete in einem Suizidversuch des Angeklagten, der dabei den Teppich der Geschädigten mit Blut verschmutzte. Die Frau aus Stemwede wollte Geld für den Teppich vom Angeklagten erhalten. Dieser händigte ihr auch einen 500 Euro Schein aus.
Zwistigkeiten entstanden darüber, ob der Mann den Rest des Geldes zurückbekommen sollte. Die Geschädigte sagte aus, sie habe die Situation so verstanden, dass sie den Rest des Betrages zur Tilgung alter Schulden des Paares nutzen könne.
Der Angeklagte suchte an einem anderen Tag die Geschädigte auf, und forderte das Geld zurück. Nach Erkenntnissen des Gerichtes lauerte er der Frau in einer Garage auf. Es kam zu einem Handgemenge, in dessen Folge die Stemwederin Schürfwunden und Prellungen zurückbehielt. Sie händigte ihm nach der Gewaltanwendung eine Geldbörse mit 100 Euro aus. Er wollte allerdings 300 Euro zurückbekommen.
Es gelang dann der Frau, in ihre Wohnung zu kommen. Dort verständigte sie einen Bekannten und die Polizei. Der Angeklagte gab dann auch zu, ihr in die Wohnung gefolgt zu sein und mit 400 Euro - er wusste ja, wo das Geld aufbewahrt wurde - die Wohnung verlassen zu haben.
Der Angeklagte gestand im Laufe des Verfahrens die Nötigung und Gewaltanwendung ein, war aber der Ansicht, nur das Geld für den verschmutzten Teppich bezahlen zu müssen.
Die Staatsanwältin forderte 13 Monate Haft. Aufgrund der Vorgeschichte stufte die Vorsitzende Richterin Petra Niewerth den Fall jedoch als »minderschweren Raub« ein und entschied auf zehn Monate, allerdings ohne Bewährung, da der 40-jährige noch eine Reststrafe zu verbüßen hat.

Artikel vom 05.10.2005