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Bekannten in
den Tod gefahren

Bewährungsstrafe für 23-Jährigen

Rheda-Wiedenbrück/Gütersloh (dibo). Wegen fahrlässiger Tötung und Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss hat das Schöffengericht Gütersloh am Freitag den Rheda-Wiedenbrücker Olek O. (Namen geändert) zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Der 23-jährige hatte am Ostersonntag Morgen dieses Jahres mit seinem Mitsubishi auf der Gütersloher Straße einen schweren Verkehrsunfall verursacht, den sein Beifahrer Sergej S. nicht überlebte. O. - er war angetrunken (1,04 Promille) und musste wenige Tage vor dem Unfall seinen Führerschein wegen eines Bußgeldbescheids für vier Wochen abgeben - hatte in einer Linkskurve die Kontrolle über seinen Wagen verloren. Das Auto prallte gegen einen Baum, dann gegen die Wand eines Wohnhauses. Die Wucht war derart heftig, dass Sergej S. zunächst durch das Glasschiebedach des Pkw und anschließend durch das Wohnzimmerfenster des Hauses geschleudert wurde. S. starb Mittags in der Spezialklinik Gilead I an den Folgen seiner schweren Kopfverletzungen.
Olek O. blieb unverletzt, verließ den Unfallort und ging nach Hause - wo ihn die Polizei eine halbe Stunde später ausfindig machte.
Mehrere Gründe sprachen dafür, den Angeklagten milder zu bestrafen, als in einem solchen Fall üblich: O., so Vorsitzender Richter Edmund Rammert, zeigte sich einsichtig; Er habe erst gar nicht versucht, zu Hause einen »Nachtrunk« zu konstruieren, mit dem manche Autofahrer ihre Alkoholfahrt vertuschen wollen. Bei der Unfallflucht sei zudem nicht auszuschließen, dass O. unter Schock gestanden habe, also gar nicht schuldfähig war.
Mit angelegtem Sicherheitsgurt hätte Sergej S. den Unfall wohl überlebt. Mehrmals habe er, Olek O., versucht, seinen Bekannten zu bewegen, sich anzuschnallen. Vergeblich. Die Gerichtsverhandlung ergab zudem, dass S. seinen Bekannten regelrecht gedrängt habe, mit dem Wagen zu einer Tankstelle zu fahren, um Schnaps zu besorgen. Olek O.'s Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, sein Führerschein für 22 Monate eingezogen.

Artikel vom 01.10.2005