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Abkleben von Schmuck reicht nicht mehr aus

Eberhard Voß vom KSA stellt die Regeländerungen zur bereits laufenden Fußballsaison vor

Altkreis Lübbecke (WB). Sicherlich etwas verspätet, aber doch noch zum Anfang der neuen Fußballsaison hat Eberhard Voß, ÖMI des KSA Lübbecke, aus den offiziellen Anweisungen des Fußballverbandes sowie nach Absprache mit dem Kreisschiedsrichterlehrwart die nachstehenden Änderungen zusammengestellt. »Wesentliches,« so stellt er fest, »gab es dabei zwar nicht, doch legt der Fußballverband Wert auf ein paar Auslegungsänderungen«.

1. Ausrüstung der Spieler: Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler gefährlich sind. Dazu gehört jede Art von Schmuck, zum Beispiel Ringe, Ohrringe, Piercing, Lederbänder und dergleichen. Es reicht also nicht mehr aus, diese gegebenenfalls abzukleben.

2. Abseits: Ein Spieler ist nur dann Abseits, wenn er
a) den Ball selbst spielt oder berührt,
b) einen Gegenspieler daran hindert, den Ball zu spielen,
c) indem er die Sicht des Gegners versperrt oder Bewegungen und Gesten macht, die den Gegner behindern, täuschen oder ablenken,
d) einen Vorteil aus der Abseitsstellung erlangt, indem er den Ball spielt, der vom Pfosten oder von der Querlatte oder von einem gegnerischen Spieler zurückspringt.
In diesem Fall gilt also nicht: »Der Ball kam vom Gegner.«
Häufig ist wegen der komplizierten Situationen ein verzögerter Pfiff angebracht. Man sollte dem Schiri dann nicht unterstellen, auf »Zuruf« gepfiffen zu haben.

3. Verbotenes Spiel: Ein Angriff (Tackling), der die Gesundheit des Gegners gefährdet, ist als grobes Foul mit einer Roten Karte zu ahnden, egal, ob dieser von vorne, von der Seite oder von hinten verübt wird.
Es soll also noch stärker die Gesundheit der Spieler geschützt werden. Häufig treffen die Angreifenden Ball und Bein des Gegners. Dieses darf nicht mehr als Entschuldigung anerkannt werden.

4. Jubel nach Torerfolg: Verwarnt wird ein Spieler, der nach einem Torerfolg das Trikot auszieht, sein Trikot über den Kopf streift oder mit dem Trikot sein Gesicht verdeckt und das Spielfeld zum Torjubel verlässt.

5. Strafstoß: Wenn ein Strafstoß (Elfmeter) verschossen wird und Spieler der ausführenden Mannschaft darüber hinaus noch einen Regelverstoß begangen haben, gibt es grundsätzlich einen indirekten Freistoß für die andere Mannschaft.
Reduziert sich eine Mannschaft während des Elfmeterschießens zur Spielentscheidung, z.B. durch Feldverweis oder Verletzung, so wird die Zahl der Spieler des gegnerischen Teams nicht mehr angepasst.

6. Einwurf: Alle Spieler müssen einen Mindestabstand von zwei Metern zum einwerfenden Spieler haben.

7. Eckstoß: Bei der Ausführung eines Eckstoßes ist es ausreichend, wenn der Ball auf den Linien liegt. Er muss nicht mehr innerhalb des Viertelkreises liegen.

8. Unsportliches Verhalten: Grundsätzlich sind sämtliche beleidigenden und unflätigen Äußerungen auf dem Spielfeld mit der Roten Karte zu ahnden, ganz gleich, ob sie ernst oder spaßig oder auch gegen wen sie gerichtet sind.
Gerade im Jugendbereich greift es immer mehr um sich, dass sich Spieler mit unanständigen Wörtern betiteln, auch wenn dies nicht immer ernst gemeint ist.
Auch die Auffassung, dass man solche Wörter lediglich gegenüber dem Schiedsrichter nicht benutzen darf, ist falsch.

Artikel vom 01.10.2005