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Neue Fahrzeugdokumente

Brief und Schein haben ab 1. Oktober ausgedient


Bünde/Kreis Herford (BZ). Ab 1. Oktober gibt es bei der Zulassung von Fahrzeugen neue Fahrzeugdokumente. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief werden durch die neuen »Zulassungsbescheinigungen Teil I und II« abgelöst. Niemand muss jedoch vorhandene Dokumente umtauschen, sie sind weiterhin gültig.
Nur bei jeder Neuzulassung, Ummeldung aus anderen Kreisen oder beim Eintrag technischer Änderungen sind vom 1. Oktober an der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die neuen Zulassungsbescheinigungen zu ersetzen.
Wird ein Fahrzeug stillgelegt, erhält der Fahrzeughalter ab Oktober keine Abmeldebescheinigung, sondern einen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung, die auch nach Stilllegung beim Fahrzeughalter verbleibt. Soll das Fahrzeug erneut angemeldet werden, sind beide Zulassungsbescheinigungen, die dem bisherigen Kraftfahrzeug-/Schein und -Brief entsprechen, beim Straßenverkehrsamt vorzulegen. Mit den neuen Fahrzeugdokumenten ist zugleich auch die Fälschungssicherheit durch ein weiteres Merkmal erhöht worden: Der bisherige Dienststempel wird durch ein schwer zu fälschendes Klebesiegel ersetzt.
Mit dem Einführen neuer EU-einheitlicher Fahrzeugpapiere müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Straßenverkehrsamt des Kreises in Kirchlengern erheblich umstellen. Die Software für die Computer, mit deren Hilfe Fahrzeuge zugelassen werden, muss angepasst werden. Alle Fahrzeugdaten werden dabei nach EU-einheitlichen Merkmalen umgeschüsselt - eine zeitaufwendige Arbeit.
»Wir tun alles, um die Wartezeiten dennoch so gering wie möglich zu halten. Ich hoffe auf das Verständnis unserer Kunden, wenn es in der Anfangsphase dennoch zu etwas längeren Wartezeiten kommt«, sagt Jürgen Trautmann von der Zulassung im Straßenverkehrsamt in Kirchlengern.

Artikel vom 30.09.2005