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Drei Monate auf Bewährung
für Piumer Miet-Betrüger

50-jähriger Piumer täuscht Zahlungsfähigkeit vor

Borgholzhausen/Halle (kan). 18 Geldstrafen hatte der 50-jährige Borgholzhausener bereits auf seinem Konto. Das war Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld zu viel, deshalb verurteilte er den Mann jetzt erstmals zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung.

Der Angeklagte musste sich gestern wegen Betruges vor dem Haller Amtsgericht verantworten. Er hatte am 29. Oktober vergangenen Jahres in Borgholzhausen einen Mietvertrag für eine Zwei-Zimmer-Wohnung unterschrieben und dem Vermieter dabei falsche Tatsachen vorgespiegelt. Er hatte in der Mieter-Selbstauskunft angegeben, dass er in einer Spedition beschäftigt sei. Das entsprach aber nicht den Tatsachen, so dass ihm der Vertreter der Staatsanwaltschaft vorwarf, die Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht zu haben.
Der 50-Jährige wohnte von November bis Mai in der Wohnung, zahlte seine Miete jedoch im ersten Monat bereits verspätet. Im Dezember blieb er seinem Vermieter, der als Zeuge aussagte, bereits einen Teil des Geldes schuldig, so dass sich bis zu seinem Auszug ein Mietrückstand von insgesamt 2390 Euro ansammelte.
Bei einem Zivilprozess im Mai war der Angeklagte bereits zur Zahlung des Geldes verurteilt worden, was bislang jedoch noch nicht geschehen ist. Richter Pöld ordnete deshalb an, dass er dieses ab Oktober in Raten von 125 Euro monatlich machen müsse. Falls er dazu nicht in der Lage sei, könne er alternativ auch 250 Stunden gemeinnützige Arbeit als Schadenswiedergutmachung leisten. Der Anspruch des Vermieters bleibe bestehen. Der Amtsrichter: »Die Freiheitsstrafe war erforderlich, um Ihnen zu zeigen, dass Sie sich anders verhalten müssen. Das ist der letzte Warnschuss.«

Artikel vom 29.09.2005