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Mit 17 das Steuer übernehmen

Führerschein-Neuregelung zum begleiteten Fahren tritt in Kraft

Von Carsten Reinhardt
Warburg (WB). Vom morgigen Mittwoch an gibt es auch in NRW den Führerschein ab 17. Ein Jahr eher als bisher dürfen sich junge Menschen künftig ans Steuer setzen - vorausgesetzt, auf dem Beifahrersitz nimmt ein erfahrener Begleiter Platz. Anmeldungen bei den 26 Fahrschulen im Kreis Höxter sind bereits möglich.

Als Vorsitzender des Fahrlehrer-Verbandes im Kreis Höxter ist Paul Orth (66) aus Warburg zuversichtlich, dass Fahranfänger beim neuen »Begleiteten Fahren mit 17« zusätzliche Praxiserfahrungen sammeln und dadurch mehr Sicherheit im Straßenverkehr erlangen können. »Wenn alle Regeln eingehalten werden, könnte sich der Modellversuch als sehr sinnvoll erweisen«, meinte er. Es sei im Interesse aller Beteiligten, wenn sich auf diesem Weg die Fahrsicherheit der jungen Menschen verbessern und ihr Unfallrisiko dadurch verringern könne. Orth und seine Kollegen appellieren hier insbesondere an die Begleiter. »Sie haben die nötigen Tipps, sie können ihre Erfahrungen weitergeben und von den eigenen Anfängerfehlern berichten«, so Orth. Wichtig dabei sei es, die 17-Jährigen auch wirklich viel fahren zu lassen.
So sieht die neue Regelung aus: Ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag kann mit der Pkw-Führerscheinausbildung begonnen werden. Die theoretische Prüfung ist drei und die praktische Prüfung einen Monat vor diesem Termin möglich. Die zweijährige Probezeit beginnt dann ebenfalls mit 17. Mit dem Antrag auf die Aushändigung der Fahrerlaubnis müssen der oder die Begleiter benannt werden, die dann im ersten Jahr als Ansprechpartner mit an Bord sein müssen.
Die Anforderungen an die jungen Autofahrer sind natürlich mit den bisherigen an die 18-Jährigen identisch. Der Unterschied: Wird der 17-Jährige ohne Begleiter erwischt, dann ist's mit dem Fahrvergnügen erst einmal vorbei. Sechs Monate wird der »Lappen« in diesem Fall eingezogen, außerdem ist der Besuch eines Aufbaulehrgangs vorgeschrieben.
Eine Reihe von Voraussetzungen müssen auch die Begleiter erfüllen. Ihr Mindestalter beträgt 30 Jahre, den Führerschein der Klasse drei müssen sie ohne Unterbrechung seit fünf Jahren besitzen. Mehr als drei Punkte in Flensburg dürfen nicht sein, und auch auf dem Beifahrersitz gilt die 0,5-Promille-Grenze. Wichtig: Der Begleitende muss im Fall einer Kontrolle die Prüfungsbescheinigung und den Ausweis vorzeigen können. Kann er das nicht, gibt es ebenfalls Ärger. Spezielle Schulungen für diese Personen sind übrigens nicht vorgesehen. Falls Beratungsbedarf besteht, können sich die Begleiter jedoch an die einzelnen Fahrschulen oder direkt an den Kreisvorsitzenden Paul Orth wenden.
Der erfahrene Warburger Fahrlehrer jedenfalls rechnet damit, dass der Führerschein mit 17 auf großes Interesse stößt. »Ich hätte mich damals gefreut, in diesem Alter schon fahren zu dürfen«, erinnert er sich, »und daran dürfte sich bei den jungen Menschen in 50 Jahren nichts geändert haben«.

Artikel vom 27.09.2005