26.11.2005
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Salzkotten
Ewige Anbetung: Sie geht im Erzbistum Paderborn auf Bischof Konrad Martin zurück, der sie zum ersten Advent 1857 einführte. In seinem damaligen Hirtenschreiben heißt es: »Vom ersten Advents-Sonntage an soll die ewige Anbetung ununterbrochen bei Tag und bei Nacht in Unserer Diöcese fortdauern, dergestalt, dass immer die eine Kirche die andere in der Anbetung des Allerheiligsten ablöse.«
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Artikel vom 26.11.2005