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Therapie wichtiger als Bestrafung


Steinhagen/Halle (fn). Dreimal war sie bereits wegen vergleichbarer Delikte zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Jetzt musste sich eine 51-jährige Steinhagenerin erneut wegen eines Diebstahls verantworten, diesmal vor dem Haller Amtsgericht, und eine Freiheitsstrafe stand im Raum. Die Angeklagte war am 20. Mai mit einer nicht bezahlten Bluse im Wert von 45 Euro bei »Gerry Weber« erwischt worden.
Doch die Verteidigerin plädierte auf völlige oder teilweise Schuldunfähigkeit. Ihre Mandantin sei aufgrund psychischer Probleme in Folge eines schweren Unfalls und von Arbeitslosigkeit nicht voll für ihre Tat verantwortlich zu machen. Das sei kein normaler Ladendiebstahl gewesen, so die Juristin, sondern eher eine Art Selbstverletzung, eine Übersprungshandlung aufgrund aufgestauten persönlichen Drucks: »Die Handlung sollte nicht bestraft, sondern therapiert werden.«
Staatsanwaltschaft und Gericht wollten dieser Argumentation zwar nur bedingt folgen, wiesen aber Zweifel an der Schuldfähigkeit nicht ganz zurück. Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld verurteilte die 51-Jährige schließlich zu einer Geldstafe von 900 Euro und betonte, dass sie ihre begonnene Therapie unbedingt fortführen müsse.

Artikel vom 22.09.2005