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Begleitetes Fahren schon ab 17

Jugendliche dürfen jetzt auch in NRW früher ans Steuer

Bad Oeynhausen (WB). Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Rechtsverordnung zum »Begleiteten Fahren ab 17« erlassen. Danach können Jugendliche nach Vollendung des 17. Lebensjahres an einem Modellprojekt teilnehmen und eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE erwerben.

Von dieser Fahrerlaubnis dürfen sie jedoch nur mit einer Begleitperson Gebrauch machen. Diese Begleitperson muss 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 (alt) sein und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt haben.
Ab sofort können Anträge auf Teilnahme an dem Modell »Begleitetes Fahren ab 17« abgegeben werden. Angenommen werden diese Anträge bei den Städten und Gemeinden, beim Straßenverkehrsamt in Minden und beim Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke.
Das Mindestalter bei der Antragstellung beträgt 16 Jahre. Der Antrag bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Sie müssen sich bei der Antragstellung durch Vorlage des Personalausweises legitimieren. In gesonderten Verdrucken sind die in Frage kommenden Begleitpersonen zu benennen. Sofern ihre Fahrerlaubnis nicht im Kreis Minden-Lübbecke erteilt wurde, sind Rückfragen beim ausstellenden Straßenverkehrsamt erforderlich. Hierfür wird eine Ablichtung des Führerscheins benötigt.
Zu den üblichen Gebühren von 43,40 Euro werden für die Teilnahme an dem Modellprojekt weitere 7,70 Euro und für jede Begleitperson 5,10 Euro erhoben.
l Für Fragen zu diesem Thema steht Lutz Schmelzer vom Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke unter der Rufnummer 05 71 / 807-29 13 zur Verfügung.
www.minden-luebbecke.de

Artikel vom 17.09.2005