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Halter müssen
Bestand melden

NRW-Verordnung zur Geflügelpest

Kreis Lippe (SZ). Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat mit einer eigenen Verordnung ab sofort ein Fütterungsverbot für Geflügel im Freien verfügt. Darauf weist jetzt das Fachgebiet für Veterinärangelegenheiten des Kreises Lippe alle lippischen Besitzer von Freiland-Geflügel hin. Allerdings gilt das neue Aufstallungsgebot der NRW-Verordnung für den Kreis Lippe nicht.

Mit dieser eigenen Verordnung ergreift die Landesregierung Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest«, erläutert Dr. Heike Bierwirth-Wiest, Leiterin des Fachgebietes Veterinärangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltung Lippe. Damit dürften die Tiere bis auf Weiteres nur noch im Stall fressen, denn, so Bierwirth-Wiest, Futterstellen im Freien seien auch für Wildvögel als mögliche Überträger der Geflügelpest sehr attraktiv und damit könne es zu einem direkten Kontakt mit dem Hausgeflügel kommen.
Ausdrücklich weist die Amtstierärztin darauf hin, dass das Gebot der Verordnung für den Kreis Lippe nicht gelte: »Das Land hat die Bestimmung, Geflügel bis zum 30. November in Ställen und Volieren oder geschützt unter vogelsicheren Netzen zu halten, auf typische Rastplätze für Wasservögel am Unteren Niederrhein und in der Gemeinde Petershagen im Kreis Minden-Lübbecke beschränkt.«
Gleichwohl sei zu beachten, dass aber auch die zur Zeit geltende Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, betont Dr. Ulrich Kros, der beim Kreis Lippe für die Tierseuchenbekämpfung zuständig ist. Danach seien Halter von mehr als 100 Stück Geflügel verpflichtet, ihre Tiere in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Dezember stichprobenartig durch eine Blutprobe untersuchen zu lassen, wenn sie ihr Geflügel auch weiterhin im Freien halten wollen. Wichtig sei es auf jeden Fall, dass alle Halter von Geflügel im Kreis Lippe ihre Tierhaltung dem Veterinäramt anzeigen, betonten die Experten der Kreisverwaltung in Detmold.
»Das ist entscheidend, um im Ernstfall schnell reagieren zu können«, erläutert der Kreisveterinär. Er appelliert darüber hinaus, eine Anmeldung bei der Tierseuchenkasse vorzunehmen, um sich gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Seuchenausbruchs zu wappnen. Weitere Auskünfte zu diesem Thema erteilt das Fachgebiet des Kreises Lippe für alle Betroffenen unter der Telefonnummer 0 52 31/62-2250.

Artikel vom 16.09.2005