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42-jähriger Mann mit
Kontoauszügen überführt

Keinen Unterhalt gezahlt: sechs Monate Haft

Warburg/Willebadessen (cr). Für die Verletzung der Unterhaltspflicht sieht der Gesetzgeber empfindliche Strafen vor. Das musste gestern auch ein 42-Jähriger im Warburger Amtsgericht erfahren, der 13 Monate lang kein Geld an seine Ex-Frau und das gemeinsame siebenjährige Kind gezahlt hatte. Er wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Strafricher Bastian Köhler sah es als erwiesen an, dass es der seinerzeit im Raum Willebadessen lebende Angeklagte in der Zeit von September 2003 bis Oktober 2004 vorsätzlich unterlassen hat, den Unterhalt (650 Euro im Monat) zu zahlen. Seine finanzielle Situation hätte es eigentlich erlaubt, diese Summe vollständig oder mindestens teilweise aufzubringen, hieß es in der Urteilsbegründung.
Als wichtige Beweismittel dienten Kontoauszüge und Firmenrechnungen, die vor Gericht Aufschluss über die damaligen Einkünfte des 42-Jährigen gaben. Das Verfahren gegen seine heutige Verlobte (36), der in diesem Fall Beihilfe vorgeworfen worden war, wurde eingestellt.
Der Angeklagte war bis Februar 2004 als selbständiger Handwerker tätig. Kurz nachdem er sein Gewerbe abgemeldet hatte, meldete seine Lebensgefährtin eines an. Bei ihr war der 42-Jährige fortan für 675 Euro im Monat als Handwerker beschäftigt - ein so geringes Gehalt, dass keiner mehr bei ihm pfänden konnte.
Auf der Anklagebank begründete der Handwerker sein Verhalten mit hohen Schulden, fehlenden Aufträgen und einem Unfall, der ihn über Wochen außer Gefecht gesetzt hatte. »Ich habe resigniert und gedacht, das Finanzamt nimmt mir sowieso alles weg«, begründete er seinen Ausstieg aus der Selbständigkeit. Als dann doch wieder Aufträge kamen, sei sie eingesprungen, beteuerte die Verlobte. »Wir machen das zusammen, das klappt, wenn ich mithelfe«, will sie dem 42-Jährigen damals gesagt haben.
Kein Geld? Richter Köhler machte die Gegenrechnung auf: Das Gericht hatte die Kontoauszüge aus der Zeit ausgewertet, als der Angeklagte noch selbständig war. Durchschnittlich 2000 Euro pro Monat oder sogar noch mehr waren Ende 2003 auf das Konto eingezahlt worden. Und, was sich aus Rechnungen der Auftraggeber ergibt: Wäre er selbständig geblieben, hätte er auch im Jahr darauf mindestens 1500 Euro monatlich zur Verfügung gehabt - und damit eine Summe, mit der er sein Kind hätte unterstützen müssen. »Sie hätten auf jeden Fall alles dafür tun müssen, um so viel Geld zu verdienen, dass sie Unterhalt zahlen können«, so der Strafrichter, »und sie hätten problemlos selbständig bleiben können«. Er habe damals aus Unkenntnis gehandelt, erklärte der Angeklagte dazu, heute tue ihm das alles leid.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Eine der Bewährungsauflagen: Der heute verschuldete Mann muss in den kommenden sechs Monaten jeweils 100 Euro Unterhalt für seine frühere Partnerin und das Kind aufbringen.

Artikel vom 16.09.2005