16.09.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Zu den schützenswerten Gebäudeteilen zählt auch das Offizierskasino.Foto: Victor Fritzen

»Ein Dokument der
deutschen Geschichte«

Wentworth Kaserne: Teile unter Denkmalschutz

Herford (rkl/ram). Teile der Wentworth Kaserne an der Vlothoer Straße stehen künftig unter Denkmalschutz. Dies teilte Denkmalpflegerin Bettina Lange den Mitgliedern des Kulturausschusses jetzt im Namen der Bezirksregierung mit. Über die Eintragung von vier weiteren Bauten sollten die Politiker selbst zu entscheiden.

Wie Denkmalpflegerin Bettina Lange den Kommunalpolitikern erläuterte, habe die Untere Denkmalbehörde auf Weisung der Bezirksregierung, die in diesem speziellen Falle auch die Anhörung von Eigentümer und Nutzern durchgeführt hatte, das Offizierskasino ohne den 1998/99 errichteten Anbau im Bereich der Küche (Vlothoer Straße 38) und fünf Mannschaftsgebäude, beide Wirtschaftsgebäude und das Trafogebäude der Wentworth-Kaserne in die Denkmalliste eingetragen. Grund ist die Tatsache, dass die Kasernenanlage von 1936/37 »einem hohen gestalterischen Anspruch entspricht« und ein »anschauliches Dokument der jüngeren deutschen Geschichte« ist. Ausschussvorsitzender Hans-Jürgen Buder (SPD) betonte, dass auch die Briten keine Einwände gegen den Eintrag in die Denkmalliste geäußert hätten.
Ein Mitspracherecht hatte der Kulturausschuss bei dem Wohn- und Geschäftshaus Credenstraße 43, dem Fachwerkhaus Lübbecker Straße 193 und dem Fachwerknebengebäude An der Egge 8. In letzterem Fall beantragte der Eigentümer die Eintragung. Das Haus war Teil einer denkmalgeschützten Hofanlage in Löhne, die abgerissen werden musste, bevor es nach Herford kam. Dort hatte es bereits unter Denkmalschutz gestanden.
Das Geschäftshaus Credenstraße besteht im Kern seit dem Mittelalter. Seit der frühen Neuzeit ist dort die Neustädter Apotheke untergebracht. Dazu gehören ein Laboratorium und eine Scheune von 1800. Aus Sicht der Denkmalpfleger handelt es sich um ein »bemerkenswertes Ensemble, das nicht nur in seiner Kernsubstanz weit in die Geschichte der Stadt zurückweist, sondern auch in seiner seit vielen Jahrhunderten festgelegten Nutzungsweise ein bedeuendes Zeugnis der Stadt- und Wirtschaftsgeschichte ist.« Trotz aller Veränderung im Detail sei eine komplette Bebauung einer großen bürgerlichen Hausstäte erhalten geblieben.
Das Fachwerkgebäude Lübbecker Straße 193 besteht im Kern seit 1716 und wurde 1790 erweitert. Wegen des hohen Alters und des in seinen wesentlichen Teilen erhaltenen Innengerüstes hat es Denkmalwert. Der Ausschuss schloss sich der Einschätzung der Denkmalpfleger in diesen Fällen an. Keiner der Eigentümer hatte Einwände erhoben.
Anders liegt die Sache beim Anbau des historischen Kreishauses, Amtshausstraße 2, von 1955/57, »das erste Hochhaus Herfords«. Die Kreisverwaltung hatte um Zurückstellung dieses Punktes gebeten, weil Umbaupläne noch nicht fertig gestellt sind. In der Frage der Eintragung des Stadtheaters sieht die Stadtverwaltung Herford noch Beratungsbedarf. Auch dieser Punkt ist deshalb nicht weiter besprochen worden.

Artikel vom 16.09.2005