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Revision vor
dem BGH

Nach Rockerprozess


Espelkamp-Frotheim (sw). Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich demnächst mit dem so genannten »Rockerprozess« beschäftigen müssen. Denn die Nebenklage legte Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück ein. Dieses hatte »Bandidos«-Präsident Wolfgang E. (46) in der vergangenen Woche vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Der »Bandidos«-Chef hatte am 16. Juli 2004 den gebürtigen Frotheimer und »Outlaws«-Mitglied Willi Banmann (30) erschossen - in Notwehr, wie das Gericht urteilte.
Dies können Eltern und Lebensgefährtin des Getöteten nicht verstehen. Anwalt Klaus Rüther: »Überprüft werden soll nun insbesondere die Frage, ob der Präsident der Osnabrücker Rockergruppe ÝBandidosÜ mit einer entsicherten Waffe 30 Meter die Straße herunterschleichen durfte, um nach Gegnern zu suchen.« Er meinte außerdem, die Kosten des Verfahrens - immerhin etwa 300 000 Euro - hätten dem Angeklagten, und nicht dem Steuerzahler zur Last gelegt werden müssen. (Lesen Sie auch den Bericht auf der Seite Nordrhein-Westfalen.)

Artikel vom 16.09.2005