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Weniger Obdachlose

Hartz IV bisher ohne Folgen - 14 Kinder betroffen

Gütersloh (rec). Trotz der Hartz IV-Gesetze ist die Zahl der Obdachlosen in Gütersloh gesunken. Zum Stichtag 30. Juni registrierte die Stadt 116 Personen ohne festen Wohnsitz, zwölf weniger als im Vorjahr. Die meisten von ihnen sind allein stehend.

Damit wird ein zehn Jahre dauernder Abwärtstrend fortgesetzt (siehe Grafik). Nach dem Bericht der Stadtverwaltung zur Situation der Obdachlosen hat die Zahl der Räumungsklagen (72, fünf mehr als 2004) und tatsächlich vom Amtsgericht festgesetzten Zwangsräumungen (41, zwölf mehr) jedoch zugenommen. Darüber hinaus steuerten die Mitarbeiter des Fachbereiches Soziale Hilfen einer weitaus höheren Zahl von Obdachlosen entgegen. In 108 Fällen übernahm die Stadt Mietrückstände als Darlehen oder Beihilfen. In 135 Fällen vermittelte sie erfolgreich zwischen Vermietern und Mietern.
Bei 45 Haushalten mit 87 Personen konnte die Einweisung in eine Obdachlosen-Unterkunft nach Kündigungen durch den Vermieter oder Zwangsräumungen gerade noch verhindert werden. 18 Haushalte mit 25 Personen zogen mit Hilfe der Stadt in reguläre Wohnungen. Zu 262 Familien und Einzelpersonen pflegen die Sozialamtsmitarbeiter regelmäßigen Kontakt, um Notfälle möglichst frühzeitig abzuwenden.
14 Obdachlose in Gütersloh sind noch Kinder oder Jugendliche. Der weitaus größte Teil der Obdachlosen jedoch ist männlich, allein stehend und zwischen 26 und 59 Jahre alt. Mit 73 Personen machen die Singles 82 Prozent aller Obdachlosen aus; 60 davon sind Männer, 13 Frauen. Weil die Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Einkommen von »Bedarfsgemeinschaften« bemessen wird, rechnet die Stadt mit weiteren Trennungen und einem Zuwachs an Ein-Personen-Haushalten.
Oft sind die Männer überschuldet und alkoholsüchtig, neigen zu Frustration, Resignation und Apathie. Sind sie erst einmal in einer Obdachlosenunterkunft gelandet, bleiben sie meist auch dort. Der staatlichen Hilfe sind dann enge Grenzen gesetzt: »Ziel ist es, ein menschenwürdiges Dasein durch pflegerische Hilfen, teilweise durch Überlebenssicherung, durch Gewährleistung der materiellen Existenz und durch Vermeidung weiterer Verwahrlosung sicherzustellen«, heißt es in dem Bericht.

Artikel vom 15.09.2005