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Ladendiebstahl mit 500 Euro bestraft

33-Jährige beharrt in Verhandlung darauf, nichts gestohlen zu haben


Versmold (igs). 500 Euro Strafe muss eine 33-jährige Armenierin zahlen. Sie soll in einem Versmolder Einkaufsmarkt Waren im Wert von 34 Euro gestohlen haben soll. Sie war bereits zweimal wegen Ladendiebstahls zu Geldstrafen verurteilt worden
Während der ersten Verhandlung vor dem Haller Amtsgericht hatten sie und ihr ebenfalls beschuldigter Mann vehement bestritten, etwas gestohlen zu haben und hatten schwere Vorwürfe gegen den Hausdetektiv erhoben, der die beiden nach Verlassen des Einkaufsmarktes zurückgeholt hatte (der VERSMOLDER ANZEIGER berichtete am 6. September). Auch bei den vorherigen Fällen habe sie nichts gestohlen, sondern die Strafe nur gezahlt, weil sie nicht gewusst habe, dass sie dagegen Einspruch einlegen könne. Vor Richter Peeter-Wilhelm Pöld wiederholte der 29-jährige Detektiv seine Aussage: Er habe die Beschuldigte und ihren Mann im Februar 2004 dabei beobachtet, wie sie im Geschäft Waren aus dem Einkaufswagen in Jacken- und Handtasche gesteckt hatten. Die ebenfalls als Zeugin geladene Kassiererin konnte sich nicht erinnern, ob das, was später an Waren in den Taschen gefunden worden war, auch bezahlt worden war. Anhand eines im Nachhinein ausgedruckten Bons hatte das Geschäft festgestellt, was das Ehepaar nicht bezahlt haben soll. Nach Rücksprache mit ihrem Anwalt zog die Frau ihren Einspruch gegen den Strafbefehl von 500 Euro zurück.
Ein weiteres Verfahren gegen die Frau wurde gestern eingestellt: Ein Versmolder Schuhgeschäft hatte Anzeige erstattet, weil die Alarmanlage losgegangen war, als die Frau im Mai dieses Jahres das Geschäft verließ. Die Verkäuferin, als Zeugin geladen, erklärte dem Richter, man wisse nicht, was die Frau gestohlen habe: »Aber wir haben sie schon lange in Verdacht, folgen ihr, wenn sie im Laden ist. Und sie ist losgerannt, als die Alarmanlage los ging.« Es sei eine Mutmaßung, dass seine Mandantin etwas gestohlen habe, plädierte auch ihr Anwalt für eine Einstellung des Verfahrens.

Artikel vom 15.09.2005