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Wahlbriefe rechtzeitig zurücksenden

Verwaltung der Stadt Rahden weist auf Termine hin


Rahden (WB). Das Wahlamt der Stadt Rahden weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurückgeschickt werden sollten. Die Wahlbriefe sollten spätestens am Donnerstag, 15. September, zur Post gegeben werden. Sie müssen am Wahltag bis 18 Uhr vorliegen. Wahlbriefe, die später eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.
Wer seinen Wahlbrief persönlich beim Wahlamt abgeben möchte, kann das bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr tun. Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Rahden noch bis zum Freitag, 16. September, 18 Uhr, gestellt werden. In Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr möglich. Der Antrag kann schriftlich (auch durch Telegramm oder Telefax) oder mündlich im Wahlamt oder per E-Mail gestellt werden. Zweckmäßigerweise sollte der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsvordruck oder die im Internet unter www.rahden.de angebotene Eingabemaske verwendet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, anlässlich der Beantragung der Briefwahlunterlagen direkt im Wahlamt zu wählen.

Artikel vom 13.09.2005