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Die Demokratie
nicht einschränken

Vorbereitungszeit für kleine Parteien zu kurz


In dem Artikel »Morgen Neuwahl-Urteil« (Klagen kleiner Parteien abgewiesen) vom 24. August 2005 steht, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage der Familien-Partei und der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) wegen »abgekürzter Vorbereitungszeit« für die Bundestagswahl abgewiesen hat. Das Gericht behauptet, die vorgezogene Wahl verletze nicht die Rechte der kleinen Parteien.
Was ist nun aber damit genau gemeint? Unter Vorbereitungszeit versteht der normale Bürger nur das Kleben und Anbringen von Wahlplakaten sowie das Verteilen von Informationsmaterial. Tatsächlich ist es aber sehr viel dramatischer!
Die Vorbereitungszeit dient den kleinen Parteien zum Sammeln von vorgeschriebenen Unterstützungs-Unterschriften, für die nach dem Wahlgesetz 13 Monate Zeit zur Verfügung stehen. Jetzt waren dafür aber nur 1,5 Monate Zeit vorhanden (von Anfang Juli bis 15. August). Hätte man auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gewartet, dann wäre eine Wahlbeteiligung überhaupt nicht möglich, was sicherlich im Interesse der großen Parteien liegt. Denn so haben sie mit einem Handstreich viele kleine Konkurrenten ausgeschaltet und die Vielfalt der Demokratie beschnitten.
Die Familien-Partei hat jedoch dem BVG misstraut und schon Anfang Juli mit dem Sammeln der Unterschriften begonnen (je Bundesland 2000 für die Landesliste, d.h. insgesamt etwa 30 000 für die Zweitstimme und je 200 pro Wahlkreis-Kandidat).
Leider wurde diese enorme Leistung nur in sechs von 16 Bundesländern in dieser kurzen Zeit geschafft. Der Bürger muss nun bei der Wahl entscheiden, ob er die Demokratie-Einschränkung der großen Parteien und des BVG toleriert oder zurückweist.

REINHARD WERSING
33415 Verl

Artikel vom 12.09.2005